Als Konformitätsbewertungsverfahren kommen 2 Optionen in Frage (Anhang 3).
Hierbei kann die Typgenehmigung (Typ 1a nach ISO/IEC 17067) nach einer der beiden folgenden Methoden erfolgen:
Verfahren A): Messtechnische Überprüfung der Grenzwerte am Endgerät aus der Produktion in einem akkreditierten Prüflabor gemäß Normenreihe IEC 62321.
Verfahren B): Mittels einer Risiko-Bewertung (DIN EN IEC 63000 (VDE 0042-12):2019-05) der Konformität des technischen Entwurfs bzw. des repräsentativen Endproduktes der Serie werden die kritischen Komponenten ermittelt. Mindestens an 3 der so gefilterten Materialien findet eine Überprüfung der Verbotsstoffe in einem akkreditierten Prüflabor gemäß der Normenreihe IEC 62321 statt.
Final erstellt der Hersteller eine entsprechende Konformitätsbestätigung.
In beiden Verfahren hat der Hersteller bei einer dafür „Benannten Stelle“ seiner Wahl eine Beauftragung für eine Typengenehmigung auszulösen.
Die Laufzeit der Typgenehmigungen ist in beiden Fällen auf 1 Jahr begrenzt.
Wir unterstützen Sie gerne
Gerne unterstützen wir Sie als Benannte Stelle und akkreditiertes Prüflabor gemäß der Normenreihe IEC 62321, um für Sie als Hersteller die Prüfungen durchzuführen sowie die notwendige Dokumentation für einen möglichst einfachen Marktzugang zu erstellen.
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