Mit Inkrafttreten der Änderung der NELEV (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung) am 30.07.2022 wird ein „Anlagenzertifikat (B) unter Auflage“ eingeführt. Das „Anlagenzertifikat (B) unter Auflagen“ wird eine wirksame Beschleunigung der Inbetriebsetzung gegenüber dem in der VDE-AR-N 4110 definierten Standardverfahren darstellen. Soweit möglich, wird das reguläre Verfahren für das Anlagenzertifikat B gemäß VDE-AR-N 4110 Kapitel 11.4.24 empfohlen.
Sollte dies absehbar nicht möglich sein bis zur geplanten Inbetriebnahme, kann auf das neue Verfahren „Anlagezertifikat (B) unter Auflage“ ausgewichen werden. In dem Fall sind alle zum Zeitpunkt der Ausstellung des „Anlagenzertifikates (B) unter Auflage“ fehlenden Prüfpunkte/Nachweise gemäß Abschnitt 11.4.24 der VDE-AR-N 4110 unter den Auflagen aufzulisten und entsprechende Hinweise zu den fehlenden Punkten zugeben. Spätestens zur Konformitätserklärung, spätestens 18 Monate nach Inbetriebnahme, sind alle Auflagen nachweislich zu erfüllen. Ist das nach dieser 18-monatigen Frist nicht möglich, muss der Netzbetreiber nach Vorgabe der NELEV die EZA vom Netz abschalten.
Wir werden dieses Verfahren in Rücksprache mit unseren Kunden ab sofort anwenden.
Weitere Hinweise, insbesondere zu den der nach DIN 17065 akkreditierten Zertifizierungsstelle notwendigen einzureichenden Unterlagen sind HIER zu finden.