Im September 2020 hat die Europäische Union in Form der Verordnung (EU) Nr. 1245/2020 eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 veröffentlicht. Produkte, die Materialien und Gegenstände enthalten, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, müssen den allgemeinen Anforderungen entsprechen, die in der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) festgelegt sind. Bestehen diese Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, sind zusätzlich die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und 1245/2020 zu erfüllen.
Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 1245/2020 am 23. September 2020 sind wir als VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut und GS-Stelle aufgefordert, die durch uns ausgestellten VDE GS Zeichengenehmigungen den neuen Anforderungen inhaltlich und prüftechnisch anzupassen.
Der VDE muss alle Zeichengenehmigungen, die aktuell unbefristet sind oder eine Gültigkeit über das Datum des 22. September 2022 hinaus haben, aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und Nr. 1245/2020 überprüfen und ggf. auf den 22. September 2022 befristen.
Wichtiger Hinweis:
Produkte, die Materialien und Gegenstände aus Kunststoff beinhalten, die der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und 1245/2020 entsprechen und die vor dem 23. März 2021 erstmals in Verkehr gebracht wurden, dürfen noch bis zum 22. September 2022 in Verkehr gebracht werden und in Verkehr bleiben, bis die Bestände erschöpft sind.