Herstellern ist es also weiterhin und über den 31. Dezember 2024 hinaus gestattet, Produkte, welche ausschließlich die CE-Kennzeichnung tragen, in den britischen Markt einzubringen. Die CE-Kennzeichnung, die EU-Konformitätserklärung und die EU-Baumusterprüfung werden den entsprechenden UK-Elementen als Alternativen auch nach Ende 2024 gleichgestellt.
Das UKCA-Kennzeichen darf weiterhin „provisorisch“ am Produkt angebracht werden. Dies ist bspw. über die entsprechende Kennzeichnung in der Bedienungsanleitung, einem Zusatzlabel oder ähnlichem möglich. Ist das UKCA-Kennzeichen fest am Produkt selbst angebracht, bestehen vergleichbare Forderungen, wie bei der CE-Kennzeichnung.
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