VDE PatentPuls: Arbeitnehmererfindungen – eine Haftungsfalle?
Beginn: | 28.10.2025 | 18:00 Uhr |
Ende: | 28.10.2025 | 19:30 Uhr |

Online
Als eines der wenigen Länder auf der Welt hat Deutschland ein eigenständiges Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Dieses legt Arbeitgebern einige Pflichten auf, wenn Mitarbeitende technische Erfindungen melden. Dazu gehört nicht nur eine Pflicht zur Vergütung für Arbeitnehmererfindungen, sondern auch die Pflicht zur Anmeldung eines Patents. Problematisch ist insbesondere, wenn Regelungen des Arbeitnehmererfinderrechts nicht vertraglich mit dem Arbeitnehmer geregelt sind. Aus der Gesetzeslage ergeben sich zudem Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche, die Mitarbeitende geltend machen können.
Wir diskutieren und tauschen Erfahrungen zu möglichen Haftungsrisiken aus, die sich aus den Anforderungen des Arbeitnehmererfindergesetzes ergeben können
Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „VDE PatentPuls - Taktgeber für technische Innovationen“, unter welcher regelmäßig Informationsveranstaltungen und Austauschmöglichkeiten zu Patent-Themen für VDE-Mitglieder angeboten werden.
VDE Bayern
Dipl.-Ing. (FH) Manuel Soria Parra, LL.M.
Patentanwalt, stellv. VDE-Sprecher Schwaben
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