Die offizielle Proposition‑65‑Stoffliste wird von der kalifornischen Umweltbehörde gepflegt, mindestens einmal jährlich aktualisiert und umfasst inzwischen über 800 gelistete Substanzen.
Ein wesentliches Merkmal von Proposition 65 ist, dass die praktische Auslegung und Anwendung für Konsumprodukte maßgeblich durch gerichtliche Entscheidungen und sogenannte Consent Judgments geprägt wird. Diese öffentlich verfügbaren Vergleichsvereinbarungen aus Durchsetzungsverfahren definieren produktspezifisch u. a. zulässige Expositions‑ oder Migrationswerte, Prüfmethoden sowie Reformulierungs‑ oder Warnanforderungen und gelten in der Praxis als wichtige Referenz für Hersteller und Importeure.
Darüber hinaus bestehen in Kalifornien zusätzliche, weitergehende gesetzliche Regelungen, insbesondere für Blei und Cadmium in Konsumgütern. Diese beinhalten teils verbindliche Inhalts‑ oder Migrationsgrenzwerte sowie Verkaufs‑ oder Reformulierungspflichten, die unabhängig von Proposition‑65‑Expositionsbewertungen gelten und parallel zu den Warnpflichten zu berücksichtigen sind.
Proposition 65 gilt für nahezu alle Konsumgüter, darunter insbesondere:
- elektrische und elektronische Produkte
- Kabel und Leitungen
- Kunststoffe, Elastomere und Gummimaterialien
- Metallteile und beschichtete Komponenten
Eine Warnpflicht entsteht dabei nicht allein durch die Anwesenheit eines Stoffes, sondern nur dann, wenn der normale und vorhersehbare Gebrauch zu einer relevanten Exposition gegenüber einer gelisteten Chemikalie führen kann. Gerade die Abgrenzung zwischen Warnfreiheit, Reformulierung und zusätzlicher gesetzlicher Produktkonformität stellt die zentrale regulatorische Herausforderung für Hersteller und Lieferanten dar.