Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit durch Migrationstests und Konformitätsnachweise
Ziel ist es, sicherzustellen, dass aus dem Material keine Stoffe in Mengen auf Lebensmittel übergehen, die die Gesundheit gefährden, die Zusammensetzung des Lebensmittels verändern oder dessen sensorische Eigenschaften beeinträchtigen.
Die Verordnung regelt sowohl die stoffliche Zusammensetzung (z. B. die Verwendung ausschließlich EU‑weit zugelassener Monomere und Additive) als auch die Prüfung der Stoffmigration in Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanzien. Dabei wird zwischen der Gesamtmigration (Summe aller übergehenden Stoffe) und der spezifischen Migration einzelner Substanzen mit festgelegten Grenzwerten (SML) unterschieden. Die Prüfbedingungen müssen den realistischen oder vorhersehbaren Einsatzbedingungen des Produkts entsprechen, insbesondere hinsichtlich Kontaktzeit, Temperatur und Lebensmittelart.