Prüfungen für Materialien mit Lebensmittelkontakt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1935/2004

Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 bildet die europäische Rahmenverordnung für alle Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Sie gilt materialübergreifend und legt die grundsätzlichen Sicherheits‑ und Qualitätsanforderungen fest, unabhängig davon, ob für ein bestimmtes Material bereits eine spezifische Einzelverordnung (z. B. (EU) Nr. 10/2011 für Kunststoffe) existiert oder nicht.

Das VDE Institut bietet Prüfungen und Bewertungen gemäß den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004.

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Grundlegende Anforderungen an die Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien

Zentrales Ziel der Verordnung ist es sicherzustellen, dass Lebensmittelkontaktmaterialien unter den vorgesehenen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Stoffe an Lebensmittel abgeben, die die menschliche Gesundheit gefährden, die Zusammensetzung der Lebensmittel unzulässig verändern oder deren sensorische Eigenschaften beeinträchtigen.

Die Verordnung definiert damit die rechtliche Basis für alle Konformitätsbewertungen im Bereich Lebensmittelkontaktmaterialien und stellt Anforderungen an Design, Herstellung, Verwendung und Kennzeichnung entsprechender Produkte. Prüfungen nach (EG) Nr. 1935/2004 dienen insbesondere dazu, diese grundlegenden Schutzziele analytisch zu untermauern und nachzuweisen.

Konformitätsbewertung als zentrales Instrument

Ein zentrales Element ist dabei die Konformitätsbewertung auf Basis geeigneter Prüfungen, die abhängig vom Materialtyp und der Anwendung z. B. Migrationsuntersuchungen, Materialcharakterisierungen oder vergleichende Eignungsbewertungen umfassen kann.

Anwendungsbereiche

Die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 betreffen u. a.:

  • Kunststoffe, Metalle, Keramiken, Glas, Papier und Karton
  • Silikone, Gummi, Beschichtungen und Klebstoffe
  • Verbund‑ und Mehrschichtmaterialien
  • Haushaltsgegenstände, Verpackungen, Maschinen‑ und Anlagenteile
  • Materialien ohne eigene spezifische EU‑Einzelverordnung

Gerade für Materialien, die nicht vollständig durch spezielle Maßnahmen geregelt sind, kommt der Rahmenverordnung eine besondere Bedeutung zu.

Anforderungen und Pflichten

Die Verordnung begründet klare Pflichten entlang der Liefer‑ und Wertschöpfungskette:

  • Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Materialien den allgemeinen Sicherheitsanforderungen entsprechen und nach dem Stand von Wissenschaft und Technik bewertet werden.
  • Importeure sind verantwortlich dafür, dass auch aus Drittstaaten eingeführte Produkte die europäischen Vorgaben erfüllen.
  • Lieferanten und Weiterverarbeiter müssen geeignete Informationen zur sicheren Verwendung weitergeben und die Rückverfolgbarkeit gewährleisten.

Warum eine Prüfung nach Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 entscheidend ist

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VDE
  • Nachweis der grundlegenden Lebensmittelsicherheit von Materialien mit Lebensmittelkontakt
  • Bewertung möglicher Stoffübergänge auf Lebensmittel unter vorgesehenen oder vorhersehbaren Einsatzbedingungen
  • Bewertung von Materialien ohne spezifische EU‑Einzelverordnung
  • Absicherung gegenüber Behörden, Marktüberwachung und Kunden
  • Unterstützung bei Materialauswahl, Produktentwicklung und Lieferantenbewertung
  • Sicherstellung der Sorgfalts- und Überprüfungspflichten von Herstellern, Importeuren und Inverkehrbringern

Mit uns erfüllen Sie alle Anforderungen – Leistungen des VDE

Der VDE bietet Prüfungen und Bewertungen gemäß den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, abgestimmt auf Material, Produkt und vorgesehenen Einsatzbereich.

  • Prüfungen zur Bewertung der stofflichen Eignung
  • Migrations‑ und Freisetzungsuntersuchungen
  • Material‑ und Oberflächenanalytik
  • Unterstützung bei der Konformitätsbewertung und Dokumentation
  • Fachliche Einordnung im Zusammenspiel mit spezifischen Regularien
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