Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40

Die Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) ist Teil des European Green Deal und ersetzt schrittweise die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG. Als EU‑Verordnung gilt sie künftig unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und schafft ein einheitliches, verbindliches Regelwerk für Verpackungen über ihren gesamten Lebenszyklus.

Ziel der PPWR ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Umweltauswirkungen von Verpackungen durch klare Anforderungen an Gestaltung, Materialeinsatz, Recyclingfähigkeit und Stoffbeschränkungen zu minimieren.

Das VDE Institut unterstützt Hersteller mit einer frühzeitigen und systematischen Umsetzung der Verpackungsverordnung.

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Die PPWR gilt für alle Verpackungsarten und ‑materialien, darunter:

  • Verkaufs‑, Um‑ und Transportverpackungen
  • Kunststoff‑, Papier‑, Metall‑, Glas‑ und Verbundverpackungen
  • Verpackungen für Elektro‑, Batterie‑, Konsum‑ und Industriegüter

Zentrale Anforderungen der PPWR

Die Verordnung führt umfangreiche neue Pflichten für Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer ein, darunter:

  • Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Verpackungen müssen künftig nach einheitlichen Kriterien recyclingfähig sein
  • Mindestanteile an recycelten Materialien - Insbesondere für Kunststoffverpackungen
  • Reduktion von Verpackungsmengen und ‑formaten: Vermeidung unnötiger Verpackung
  • Stoffbeschränkungen und Materialanforderungen: Begrenzung gesundheits‑ oder umweltgefährdender Stoffe in Verpackungen
  • Transparenz‑ und Nachweispflichten: z. B. zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und CO₂‑Fußabdruck

Welche Vorteile bietet die frühzeitige und systematische Umsetzung PPWR für Hersteller und Lieferanten?

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VDE

Eine frühzeitige und systematische Umsetzung der PPWR‑Anforderungen bietet klare Vorteile:

  • Rechtssicherheit im gesamten EU‑Binnenmarkt
  • Wettbewerbsvorteile durch nachhaltige, konforme Verpackungslösungen
  • Reduzierte Markt‑, Haftungs‑ und Reputationsrisiken
  • Stärkung von Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeitsstrategien
  • Bessere Vorbereitung auf Kunden‑, Handels‑ und ESG‑Anforderungen

Wie der VDE Sie bei der PPWR optimal unterstützt

  • Materialprüfung von Verpackungen und homogenen Materialien: Prüfung u. a. auf Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber) und weitere stoffliche Anforderungen gemäß PPWR, REACH‑ und POP sowie Anforderungen für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
  • Review und Plausibilitätsprüfung von Recyclingquoten und Rezyklatanteilen: Fachliche Bewertung von Hersteller‑, Lieferanten‑ und Recyclingnachweisen (z. B. Materialdeklarationen, Lieferantenerklärungen, Zertifikate) zur Unterstützung der PPWR‑konformen Dokumentation von Recyclingquoten und eingesetzten Rezyklatanteilen mit begleitenden Prüfungen
  • Bewertung der Recyclingfähigkeit und End‑of‑Life‑Eigenschaften: Fachliche Unterstützung bei Recycling‑, Verwertungs‑ und End‑of‑Life‑Bewertungen als Grundlage für PPWR‑Konformität
  • Prüfung kritischer Stoffgruppen, z. B. PAK, Weichmacher, Bromierte Flammschutzmittel oder weitere relevante Stoffe – abhängig von Verpackungsmaterial und Anwendung
  • Berechnung des Carbon Footprints (CO‑Fußabdruck): Ermittlung der Treibhausgasemissionen von Verpackungen zur Unterstützung von Nachweis‑, Reporting‑ und Nachhaltigkeitsanforderungen
  • Prüfberichte & Konformitätsdokumentation: Nachvollziehbare Dokumentation zur Absicherung gegenüber Kunden, Handelspartnern und Behörden
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