Die PPWR gilt für alle Verpackungsarten und ‑materialien, darunter:
- Verkaufs‑, Um‑ und Transportverpackungen
- Kunststoff‑, Papier‑, Metall‑, Glas‑ und Verbundverpackungen
- Verpackungen für Elektro‑, Batterie‑, Konsum‑ und Industriegüter
Zentrale Anforderungen der PPWR
Die Verordnung führt umfangreiche neue Pflichten für Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer ein, darunter:
- Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Verpackungen müssen künftig nach einheitlichen Kriterien recyclingfähig sein
- Mindestanteile an recycelten Materialien - Insbesondere für Kunststoffverpackungen
- Reduktion von Verpackungsmengen und ‑formaten: Vermeidung unnötiger Verpackung
- Stoffbeschränkungen und Materialanforderungen: Begrenzung gesundheits‑ oder umweltgefährdender Stoffe in Verpackungen
- Transparenz‑ und Nachweispflichten: z. B. zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und CO₂‑Fußabdruck