Für Hersteller elektrischer und elektronischer Geräte bedeutet dies insbesondere:
Produkte müssen darauf geprüft werden, ob sie POP‑relevante Stoffe enthalten, wie zum Beispiel bestimmte bromierte Flammschutzmittel (z. B. PBDE) oder andere in den Anhängen der Verordnung gelistete verbotene oder beschränkte Substanzen. Werden festgelegte Grenzwerte überschritten, dürfen diese Produkte nicht in Verkehr gebracht werden.