POP-Verordnung (EU) 2019/1021

Die POP‑Verordnung (EU) 2019/1021 setzt die Internationalen Anforderungen der Stockholm Convention in europäisches Recht um und regelt den Umgang mit sogenannten Persistent Organic Pollutants (POP). Dabei handelt es sich um organische Stoffe, die in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut werden, sich in Organismen anreichern und erhebliche Risiken für Mensch und Umwelt darstellen können.

Ziel der Verordnung ist es, die Herstellung, Verwendung, das Inverkehrbringen und die Entsorgung dieser Stoffe zu regulieren. Zudem legt sie Grenzwerte für POP‑Stoffe in Produkten, Gemischen und Abfällen fest.

VDE prüft Ihre Produkte, ob sie POP‑relevante Stoffe enthalten.

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Für Hersteller elektrischer und elektronischer Geräte bedeutet dies insbesondere:

Produkte müssen darauf geprüft werden, ob sie POP‑relevante Stoffe enthalten, wie zum Beispiel bestimmte bromierte Flammschutzmittel (z. B. PBDE) oder andere in den Anhängen der Verordnung gelistete verbotene oder beschränkte Substanzen. Werden festgelegte Grenzwerte überschritten, dürfen diese Produkte nicht in Verkehr gebracht werden.


Warum ist die Einhaltung der POP-Verordnung notwendig?

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VDE
  • Marktzugang in der EU und internationalen Märkten durch Einhaltung der gesetzlichen POP‑Anforderungen
  • Minimierung von Haftungs‑ und Rückrufrisiken durch Konformität mit Stoffverboten und Grenzwerten
  • Reduzierung von Umwelt‑ und Gesundheitsrisiken durch den Ausschluss persistenter organischer Schadstoffe
  • Unterstützung von Zirkularitäts‑ und Recyclinganforderungen durch die Vermeidung von POP‑Belastungen in Materialkreisläufen
  • Nachhaltiger Wettbewerbsvorteil durch gesetzeskonforme und umweltverträgliche Produkte

Wie der VDE Hersteller optimal unterstützt

  • Materialprüfungen von Produkten bis zur Ebene der homogenen Materialien mittels qualifizierter Prüfverfahren unter anderem aus der Normenreihe der IEC 62321
  • Voll‑ oder Teilprüfungen angepasst an Produkttyp, Einsatzbereich und Kundenanforderungen
  • Fachliche Bewertung der Prüfergebnisse anhand geltender Regulierungen unter Berücksichtigung von Ausnahmen und Grenzwerten
  • Erstellung transparenter Prüfberichte zur Nachweisführung
  • Individuelle Expertengespräche zur Umsetzung der POP‑Verordnung
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