Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (AfPS GS 2019:01 PAK und REACH Anhang XVII, Eintrag 50)

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind eine Gruppe organischer Verbindungen, die insbesondere in bestimmten Kunststoffen, Gummimaterialien, Weichmachern, Farben und Beschichtungen enthalten sein können. Mehrere dieser Stoffe gelten als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend und stehen daher im Fokus regulatorischer Beschränkungen.

Das VDE Institut unterstützt Sie im Bereich PAK u.a. mit der Validierung der Risikobewertung nach dem EK1‑Leitfaden und der PAK‑Prüfung gemäß AfPS GS 2019:01 PAK.

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Auf EU‑Ebene sind im REACH‑Anhang XVII, Eintrag 50 derzeit acht besonders besorgniserregende PAK‑Verbindungen geregelt

Diese Beschränkung gilt für Erzeugnisse, bei denen ein direkter und längerfristiger Haut‑ oder Mundkontakt mit Verbraucherprodukten zu erwarten ist, beispielsweise bei Gummi‑ oder Kunststofferzeugnissen.

Darüber hinaus existieren weitergehende nationale Anforderungen, insbesondere im Rahmen des AfPS‑Regelwerks (z. B. AfPS GS 2019:01) für das GS‑Zeichen in Deutschland. Dieses Regelwerk bewertet insgesamt 15 prioritäre PAK‑Verbindungen und definiert hierfür deutlich strengere Grenzwerte, die über die Anforderungen von REACH hinausgehen und vor allem dem vorsorgenden Verbraucherschutz dienen.


Welche Vorteile bietet die PAK Prüfung Herstellern und Lieferanten?

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VDE
  • Zwingende Voraussetzung für die Erlangung des GS‑Zeichens: Ohne bestandene PAK‑Prüfung ist eine GS‑Zertifizierung nicht möglich
  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen: Die AfPS‑Prüfung deckt gleichzeitig relevante Anforderungen aus REACH Anhang XVII, Eintrag 50 ab
  • Minimierung von Haftungs‑ und Rückrufrisiken: Durch frühzeitige Identifikation kritischer Materialien
  • Reduzierung von Gesundheitsrisiken für Endnutzer: Erhöhung der Produktsicherheit und des Verbraucherschutzes
  • Stärkung von Vertrauen und Marktakzeptanz: Nachweislich sichere Produkte wirken positiv auf Marke und Image

Unsere Dienstleistungen im Bereich PAK

  • Validierung der Risikobewertung nach dem EK1‑Leitfaden: Plausibilitätsprüfung und fachliche Bewertung der vorgesehenen Materialklassifizierung
  • PAK‑Prüfung gemäß AfPS GS 2019:01 PAK: Bestimmung der relevanten PAK‑Verbindungen in funktional berührbaren Materialien.
  • Prüfberichtserstellung & Unterstützung im GS‑Zertifizierungsprozess: Klar strukturierte, audit‑ und behördentaugliche Dokumentation als Grundlage für die GS‑Vergabe
  • Review externer Prüfberichte oder Herstellerdeklarationen: Fachliche Bewertung vorhandener Unterlagen zur Absicherung Ihrer Konformitätsaussagen
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Weiterführende Informationen

Unser PAK-Leitfaden gibt Ihnen eine Hilfestellung zur praktischen Umsetzung der PAK‑Anforderungen bei Elektro‑ und Elektronikprodukten.