02.09.2005 Frankfurt Seite

Antennen auf dem Dach müssen geerdert werden. Gilt dies auch für SAT-Antennen? Ist eine Blitzschutzanlage vorhanden, muss dann der Mast mit dieser verbunden werden?

Alle Antennenanlagen müssen geerdet werden. Dies sagt die VDE-Norm 0855-1. Befindet sich die Antennenanlage im blitzeinschlaggefährdeten Bereich z. B. auf einem Dach, muss die Erdung "blitzstromtragfähig" durchgeführt werden und die Erdungsleitung sollte nach Möglichkeit außen am Gebäude verlegt werden; ansonsten reicht eine Potenzialausgleichsleitung geringeren Querschnitts. Die genaue Ausführung ist in der o.g. Norm beschrieben.

Die Erdung der Antenne ist ein Muss, gilt also auch für SAT-Antennen.

Wenn das Gebäude über ein Blitzschutzsystem verfügt, so sollte die Antennenanlage möglichst durch eine von ihr elektrisch getrennte Fangstange ("getrennter Äußerer Blitzschutz") geschützt werden - siehe Bild unten. Die bis vor wenigen Jahren übliche Praxis, den Antennenmast direkt mit der Fangeinrichtung zu verbinden, entspricht nicht dem heutigem Stand der Technik, da in der Blitzschutznorm VDE V 0185-3 (Hauptabschnitt 1 unter 4.1.2.2) festgelegt wird: Ein "... getrennter Äußerer Blitzschutz muss benutzt werden, wenn die thermischen und explosiven Wirkungen am Einschlagpunkt oder in den Leitungen, die Blitzstrom führen, Schäden an der zu schützenden baulichen Anlage oder deren Inhalt verursachen können (...)."
Eine direkte Verbindung des Mastes mit der Fangeinrichtung führt immer zur Einkopplung von Blitzströmen in das Gebäude. Der Errichter darf somit Mast und Fangeinrichtung nur dann verbinden, wenn er sicher Brand, Explosion und Überspannungsschäden durch Blitzwirkungen ausschließen kann.

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