14.07.2009 Fachinformation

Was muss bei Baugerüsten im Falle von Gewittern beachtet werden?

In der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Teil A1 Grundsätze der Prävention (BGV A1) vom 1.1.2004 heißt es in § 23 "Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens":

Beschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz vorzusehen, geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen oder erforderlichenfalls persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.

Bei Arbeitsplätzen im Freien ist also auch die Gefährdung durch Blitzschlag zu betrachten. Insbesondere bei Baustellen mit großflächigen Baugerüsten müssen bei Anwesenheit von Personen während eines Gewitters Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden. Dabei sind Baugerüste als fremde leitfähige Teile im Sinne der VDE 0100-540 und 0100-704 anzusehen.

Wie beim Blitzschutz üblich sind dem potenziellen Blitzstrom geeignete Wege in die Erde anzubieten, d.h. die Gerüste werden mit einer Erdungsanlage verbunden. Außerdem muss zwischen den ausgedehnten metallenen Einrichtungen der Baustelle (Gerüste, Fahrschienen von Kränen etc.) ein blitzstromtragfähiger Potenzialausgleich hergestellt werden - siehe dazu VDE 0185-305-3 Tabelle 8.

Werden die Arbeiten im Freien bei Gewitter abgebrochen, wie es z.B. bei Arbeiten an Fernleitungstrassen gemäß VDE 0105-100 üblich ist, beschränkt sich der Schutz der Arbeitnehmer auf die Bereitstellung geeigneter Unterstände (z.B. Fahrzeuge).

Verhalten bei Gewitter nach VDE 0105-100 B.2.3 (informativ)

"Gewitter bestehen aus Blitz und Donner. Wenn einer der Arbeitenden Blitz und Donner wahrnimmt, sollte die Arbeit eingestellt werden, wenn an blanken Leitern, Freileitungen oder daran angeschlossenen Schaltanlagen gearbeitet wird."

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