Der Blitzschutz-Potenzialausgleich gewährleistet, dass im Falle eines Blitzschlages innerhalb des zu schützenden Gebäudes keine für Personen oder Installation gefährlichen Potentialdifferenzen auftreten können.
In den Blitzschutzpotenzialausgleich sind alle metallenen Teile des Gebäudes sowie alle in die bauliche Anlage hineinführenden Adern (inklusive der aktiven) einzubeziehen.
Die eintretenden Leitungen der elektrischen Energieversorgung sowie die der Telekommunikationsanlage sind unmittelbar am Gebäudeeintritt mit Blitzstrom-Ableitern zu beschalten und in den Potentialausgleich einzubeziehen.
Der Potenzialausgleich muss auch immer dann durchgeführt werden, wenn zwischen den Leitungen des Blitzschutzsystems und anderen elektrischen Leitungen oder metallenen Konstruktionen im oder am Gebäude kein ausreichener Abstand vorhanden ist. Im folgenden Bild beispielsweise ist der Abstand zwischen Ableitung und Antennenkabel zu gering - hier wird es bei einem Einschlag in die Fangeinrichtung wahrscheinlich zu einem Überschlag auf das Antennenkabel kommen.