Dies wird in der Blitzschutz-Vornorm VDE V 0185 festgelegt:
Fangeinrichtungen/Ableitungen: Kupfer, Aluminium oder verzinkter Stahl rund 8 mm Durchmesser Erdungsanlage: Stahl verzinkt oder Edelstahl rund 10 mm Durchmesser oder flach 30 mm x 3,5 mm
Darf der Querschnitt des Leiters, der an der Ableitung angeschlossen und in die Erde geführt wird, kleiner sein als dieser?
Dies wird in der Blitzschutz-Vornorm VDE V 0185 festgelegt:
Als Erdeinführungsstange wird i.d.R. verzinkter Stahl rund 16 mm Durchmesser, Edelstahl rund 10 mm Durchmesser oder flach 30 mm x 3,5 mm verwendet.
Querschnitte für die Erdungsanlage siehe oben
Wichtig: Die genannten Mindestquerschnitte müssen eingehalten werden!