30.10.2006 Frankfurt Seite

Kann es sein, dass Überspannungsschäden in Gebäuden durch Blitzeinschläge in nahe Masten (Strom-, Telekommunikationsmasten usw.) hervorgerufen werden?

Masten, insbesondere solche mit elektrischen Einrichtungen, haben i.d.R. eine Erdungsanlage, über die im Falle eines Blitzeinschlags die Blitzströme in die Erde geleitet werden. Die am Mast befindlichen Einrichtungen wie z.B. Telekommunikationsanlagen enthalten in den Leitungen für Strom, Telekommunikation usw. Überspannungsschutzgeräte, die eventuelle Überspannungen gegen Erde kurzschließen.

Überspannungen in Versorgungsleitungen werden häufig durch Blitzeinschläge verursacht. In der Vergangenheit haben diese häufig keine Schäden an den angeschlossenen elektrischen Geräten hervorgerufen, da die "alte Technik" spannungsfester war, als die modernen elektronischen Geräte. Heute im Zeitalter der Elektronik, wo teilweise schon die statische Aufladung des menschlichen Körpers Bauteile zerstören kann, wird der Überspannungsschutz immer wichtiger. Für das nicht geschützte Haus ist es in diesem Falle unerheblich, ob eine Überspannung durch Blitzeinschlag in einen Baum, einen nahen Mast oder in ein benachbartes Gebäude mit Blitzschutz hervorgerufen wurde.

Ist Blitzschutz notwendig bzw. gefordert?

Blitzschutzanlagen werden vom Gesetz her für Gebäude gefordert, die von wichtigem öffentlichen Interesse sind (Rathaus, Polizei, Feuerwehr, Schulen, Versammlungsstätten, Museen) oder von denen im Falle eines Blitzschlags erhebliche Gefahren ausgehen könnten (explosionsgefährdete Anlagen). Bei allen anderen Gebäuden geschieht die Errichtung im Auftrag des Eigentümers des Gebäudes.
Im industriellen Bereich verfügen Gebäude überwiegend über Blitzschutzanlagen, da die Kosten für Arbeitsunterbrechungen hervorgerufen durch Brand oder Überspannungen nach einem Blitzschlag die Kosten der Blitzschutzanlagen i.d.R. überschreiten.
Im privaten Bereich haben Blitzschutzanlagen noch nicht denselben Verbreitungsgrad gefunden.

Warum ist moderner Blitzschutz wichtig?

In der Vergangenheit verstand man unter Blitzschutz den Äußeren Blitzschutz. Heute spricht man von einem Blitzschutzsystem und sieht darin den äußeren Blitzschutz zusammen mit dem inneren Blitzschutz, d.h. dem Blitzschutzpotenzialausgleich. In der entsprechenden VDE-Blitzschutznorm wird beschrieben, dass auch die Anschlussleitungen eines Gebäudes wie Strom-, Telefon-, Kabelfernsehleitungen etc. mit dem Potenzialausgleich verbunden werden müssen - wie auch die Wasser-, Gas- und Heizungsrohre -, damit die angeschlossenen Verbraucher nicht zerstört werden und sich kein Funken durch die Blitzentladung bilden kann. Für die elektrischen Leitungen kommen hierbei Überspannungsschutzgeräte zum Einsatz.

Die Sachversicherer haben diesen Trend seit langem im Blick: Mit zunehmendem Verbreitungsgrad elektronischer Geräte haben auch die Überspannungsschäden stark zugenommen. Sie fordern vermehrt den Einbau von entsprechenden Schutzgeräten. Aber auch im eigenen Interesse sollte z.B. Computer mit wichtigen Daten - z.B. den digitalen Familienfotos - geschützt werden. Dabei sollte eine Fachfirma für inneren Blitzschutz zu Rate gezogen werden, die die elektrische Einrichtung überprüft und eine Empfehlung für den Schutz abgeben kann.


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