30.11.2015 Fachinformation

Welche Intervalle gelten für die Wiederholungsprüfung von Blitzschutzsystemen? Wer prüft diese?

Zunächst muss unterschieden werden, ob das Blitzschutzsystem eines Gebäudes

durch behördliche Auflagen vorgeschrieben oder freiwillig errichtet wurde.

1. Blitzschutz ist Pflicht

Im ersten Fall sind die behördlichen Vorgaben einzuhalten. Dabei kann es sich z.B. um Vorgaben in der Baugenehmigung handeln: "Das Gebäude muss mit einem Blitzschutzsystem ausgerüstet werden, das zweijährlich zu überprüfen ist." Oder es wird auf die Technische Prüfverordnung (Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten durch staatlich anerkannte Sachverständige und durch Sachkundige) verwiesen, die in den einzelnen Bundesländern herausgeben wird.

Dabei kann es zu unterschiedlichen Aussagen zwischen behördlichen Vorgaben und VDE-Normen kommen. So wird beispielsweise in den aktuellen VDE-Normen ein etwas kürzeres Intervall für Prüfungen genannt als in früheren Ausgaben der VDE-Normen und auch der staatlichen Vorschriften. In diesen Fällen empfiehlt es sich, die Prüfung des Blitzschutzsystems den aktuellen VDE-Normen entsprechend einzuplanen, um "auf der sicheren Seite" zu sein. Als Mindestanforderung gilt aber stets die behördliche Vorgabe.

2. Blitzschutz auf Wunsch des Eigentümers / Betreibers

Wenn Blitzschutz seitens der Behörden nicht gefordert wurde, ist prinzipiell auch die Überprüfung keine Pflicht. Allerdings sollte auch bei diesen Blitzschutzsystemen eine regelmäßige Überprüfung vorgenommen werden, denn nur so kann ein Eigentümer / Betreiber ausschließen, dass die Anlage mängelbehaftet ist und unter Umständen eine Gefährdung von Personen und Gebäude vorliegt.

Ein Sonderfall tritt bei Gebäuden oder technischen Anlagen auf, für die ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde unter der Maßgabe, dass diese gegen Blitzschlag geschützt sind. Kommt es wegen eines nicht überprüften und fehlerhaften Blitzschutzsystems zu einem Schaden, kann die Versicherung im schlimmsten Fall die Bezahlung verweigern.

Umfang und Häufigkeit der Prüfungen werden von der Blitzschutznorm vorgeben, die Basis für die Planung war. Wurde also ein Gebäude 1960 mit Blitzschutz ausgerüstet, ist prinzipiell die Blitzschutz-Richtlinie von 1960 heranzuziehen. Um "auf der sicheren Seite" zu sein und eventuelle Abweichungen zum heutigen Stand der Technik zu kennen, empfiehlt es sich, die Prüfung des Blitzschutzsystems nach den aktuellen VDE-Normen durchzuführen. Bei Abweichungen kann der Eigentümer / Betreiber dann im Einzelfall entscheiden, ob und was genau auf den aktuellen Stand gebracht werden soll.

Detaillierte Informationen sind in VDE 0185-305-3 Beiblatt 3 enthalten.

Geeignete Prüfer

Die Prüfung führt eine durch. Dies ist eine Person, die aufgrund der fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten bzw. prüfen kann. Findet die Prüfung in explosionsgefährdeten Bereichen statt, sind darüber hinaus weitere spezielle Kenntnisse gefordert. Die genauen Anforderungen sind in VDE 0185-305-3 Beiblatt 3 beschrieben.

Aktuelle Kenntnisse werden z.B. durch Weiterbildung vermittelt. Deshalb ist es ratsam, einen Fachbetrieb mit der Durchführung der Prüfung zu beauftragen, die durch Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate die ihrer Blitzschutz-Fachkräfte dokumentieren.

Zeitabstände

Größte Zeitabstände zwischen den Wiederholungsprüfungen eines Blitzschutzsystems in VDE 0185-305-3 Beiblatt 3:2012-10:

BlitzschutzklasseIntervall zwischen
den vollständigen PrüfungenIntervall zwischen
Sichtprüfungen I oder II2 Jahre 1 Jahr III oder IV4 Jahre2 Jahre

In besonderen Situationen können auch noch kürzere Intervalle notwendig sein. Dies betrifft zum Beispiel extreme Wetterbedingungen (säurehaltige Luft in Industrieanlagen ...) oder eine besondere Nutzung von Gebäuden (hohe Personendichte, besonders sensible Services für die Allgemeinheit usw.).

In vorigen Versionen der VDE-Normen wichen diese Angaben zum Teil ab. Ein Beispiel: Vorgaben für die Blitzschutzklassen II, III und IV in DIN V VDE V 0185 Teil 3:2000 Hauptabschnitt III:

BlitzschutzklasseIntervall zwischen
den vollständigen PrüfungenIntervall zwischen
Sichtprüfungen I2 Jahre 1 Jahr II4 Jahre2 Jahre III, IV6 Jahre3 Jahre

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