Häufig findet man an der Gebäudewand metallenem Maschendraht, der Pflanzen zum Ranken dienen soll, und der den Blitzableiter berührt oder fast berührt.
Dann muss man davon ausgehen, dass im Fall eines Blitzeinschlagsschlags in das vorhandene Blitzschutzsystem ein Teilblitzstrom über die metallenen Rankgitter fließt. Sind diese Rankgitter nicht leitend mit der Ableitung verbunden, tritt u.U. ein Lichtbogen auf, der Schäden bis hin zu einem Brand hervorrufen kann. Auf jeden Fall muss das Rankgitter mit dem Fußpunkt des Blitzschutzsystems verbunden werden.
Dürfen unter den Blitzschutzleitern andere metallene Gegenstände befestigt sein, die unmittelbar am Blitzschutzdraht anliegen? (z. B. alte UKW-Antennen, die nicht mehr genutzt werden? )
Metallene Einrichtungen in der Nähe der Fang- oder Ableitungseinrichtungen müssen entweder demontiert werden oder blitzstromtragfähig verbunden werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass nicht ungewollt leitende Verbindungen in das Innere des Gebäudes hervorgerufen werden, durch die im Fall eines Blitzeinschlags Teilblitzströme in das Gebäude eindringen können.