Hr. Schaper aus Neu-Wulmstorf erzählt in einem Telefonat am 15.7.2002: Vor zwei Jahren hat in unserem Haus der Blitz eingeschlagen. In unserem Wohngebiet gibt es hauptsächlich Ein- und Zweifamilien-Häuser. Als wir das Dachgeschoss unseres Fachwerkhauses mit einer dritten Wohnung ausbauen wollten, wurde vom Bauamt die Auflage gemacht, eine außen angebaute Fluchttreppe zu errichten, die wir in Stahlbauweise ausführen ließen.
Der Blitz ist während eines Gewitters vermutlich zunächst in eine große Eiche, die neben unserem Haus steht, eingeschlagen, ohne dort Schäden zu verursachen. Von dem Baum ist der Blitz im Bereich des obersten Stockwerks auf den Handlauf der Fluchttreppe übergesprungen - Sachverständige der Versicherung haben später an dieser Stelle Verfärbungen des Metalls vorgefunden. Das Stahlgerüst hat als Ableitung fungiert, trotzdem muss an mindestens einer Stelle ein Überschlag in das Gebäude stattgefunden haben, denn in der Fachwerkmauer war ein Bleistift-großes Loch zu finden.
In unserem Haus sind sämtliche Fernseher und Radiogeräte beschädigt worden, außerdem viele Elektrogeräte, zum Teil sind die Steckdosen aus der Wand gefallen. Am Stromkasten im Keller sowie dem Kabelfernsehn-Anschlusskasten gab es große Schäden (verschmort, von der Wand gefallen). Die Telefonleitung im Erdboden war an 3 Stellen zerstört und musste bis 8 Meter in die Straße hinein ersetzt werden. Allein in unserem Haus belief sich der Schaden auf ca. 20.000 Euro. Außerdem gab es an 11 weiteren Häusern in unserer Straße Schäden an Elektrogeräten.
Die Stadtverwaltung hat übrigens auf unsere Anfrage, wegen der Erhöhung der Blitzeinschlaggefahr die Eiche zu entfernen, geantwortet, dass, obwohl dieser Baum die höchste Erhebung im Wohngebiet darstellt, von keiner signifikanten Erhöhung der Blitzeinschlag-Wahrscheinlichkeit ausgegangen wird.
Anmerkung des ABB: Eine Erhöhung der Blitzeinschlag-Wahrscheinlichkeit tritt erst bei wesentlich höheren Bauten auf z. B. bei einem Fernsehturm.