Dieser Warnhinweis hängt zusammen mit der Gefährdung von Personen durch "Schritt- oder Berührungsspannung" bei Blitzeinschlägen. In der Norm VDE 0185-305-3 zum Blitzschutz heißt es sinngemäß im Abschnitt 8.1 Schutzmaßnahmen gegen Berührungsspannungen:
Unter bestimmten Bedingungen kann die Annäherung an die Ableitungen eines Blitzschutzsystems lebensgefährlich werden, obwohl dieses nach den vorstehenden Vorschriften geplant und errichtet wurde. Die Lebensgefahr wird auf ein annehmbares Maß verringert, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:
a) Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Personen nähern oder lange nahe der Ableitungen aufhalten, ist gering.
...
c) Der spezifische Widerstand der Oberflächenschicht des Erdbodens im Umkreis von 3 m um die Ableitung ist nicht geringer als 5 kOhm m.
ANMERKUNG Eine Schicht Isolierstoff, z. B. Asphalt mit 5 cm Dicke (oder eine Schicht Kies mit 15 cm Dicke), reduziert im Allgemeinen die Gefahr auf ein annehmbares Maß.
Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt ist, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden:
- Ummantelung der freiliegende Ableitung mit einer Isolierung
- Absperrungen und/oder Warnhinweise
Zunächst beurteilt der Planer bzw. Errichter eines Blitzschutzsystems die "Gefährlichkeit" eines freiliegenden Teils des Blitzschutzsystems, z.B. einer Ableitung. Kommt er zu dem Ergebnis, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass Personen sich während eines Gewitters in der Nähe der Ableitung aufhalten, sind keine Maßnahmen notwendig.