Alte Blitzschutzanlagen können nach "ABB-Richtlinien" (vor 1980), nach VDE 0185 Teil 1 (Maschenweite 20x20, später 20x10) oder nach VDE 0185 Teil 100 errichtet worden sein.
Wird die Nutzung des Gebäudes nicht geändert, so kann die Blitzschutzanlage wie vor der Renovierung aufgebaut werden ("Bestandsschutz"); der Auftraggeber sollte aber darauf hingewiesen werden.
Wird hingegen die Nutzung geändert oder fordert der Eigentümer eine Blitzschutzanlage nach dem neuesten Stand der Technik, so sind die aktuellen Normen anzuwenden.