Risikoanalyse und Risikomanagement werden auch im Blitzschutz angewendet.

Sicherheit ist gegeben, wenn ein Risiko geringer ist als das vertretbare Risiko.

| VDE
18.03.2021 Fachinformation

Risikoanalyse, Risikobewertung und Risikomanagement im Blitzschutz

Das Risikomanagement ist in vielen technischen Bereichen eine bewährte Methode, um Gefährdungen und notwendige Schutzmaßnahmen quantitativ zu ermitteln. Im Blitzschutz hat die Methodik 2006 Eingang gefunden mit der Norm VDE 0185-305-2 Blitzschutz Risiko-Management.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zu diesem Themenfeld.

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Hinweis

Diese Fachinformation wird derzeit überarbeitet. Bitte prüfen Sie nach einiger Zeit, ob die aktualisierte Fassung veröffentlicht ist.


VdS 2010 "Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz" aktualisiert

Titelbild der VdS Publikation

VdS 2010 "Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz"

| VdS

Die beliebte Publikation VdS 2010 liegt seit Februar 2021 in der nunmehr sechsten Version vor. Der VDE ABB hatte sich an der Aktualisierung der vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegebenen Publikation mit großem Engagement beteiligt.

Das Herzstück ist der Anhang A, eine fünf Seiten lange Tabelle. Sie enthält alphabetisch sortiert Objekte, Gebäude oder Nutzungsarten, die aus Sicht der Versicherer Blitzschutz und/oder Überspannungsschutz benötigen. In vereinfachter Weise werden Empfehlungen gemacht für

  • Blitzschutzklassen,
  • Prüfintervalle
  • Überspannungsschutz

Die Empfehlungen spiegeln die langjährigen Erfahrungen und Erkenntnisse der Schadenverhütung wider. Die Angaben orientieren sich an gesetzlichen Grundlagen, behördlichen Vorschriften, technischen Normen sowie der in Deutschland geübten Praxis. Dennoch ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eventuell besondere Voraussetzungen vorliegen, die ein Abweichen von den Empfehlungen in VdS 2010 notwendig erscheinen lassen.

VdS 2010 richtet sich an Personen, die auf dem Gebiet des Blitz- und Überspannungsschutzes tätig sind, wie z. B. Versicherer, Behörden, Architekten, Planer. 

Die Publikation VdS 2010 kann im VdS Shop bestellt oder kostenlos heruntergeladen werden.

(18.03.2021)

VdS Shop


Risikoanalyse und Baurecht - VDE 0185-305-2 Risiko-Management

Icon Gesetzte und Richtlinien
VDE

Seit 2006 in der Blitzschutznorm das Risiko-Management eingeführt wurde, gibt es immer wieder Versuche, die Risikoanalyse heranzuziehen, um eine Notwendigkeit von Blitzschutzsystemen nach den Kriterien des Baurechts herzuleiten.
Dies drückt sich zum Beispiel in Brandschutznachweisen aus, die unter Umständen eine Risikoanalyse nach VDE 0185-305-2 fordern und von deren Ergebnis die Notwendigkeit zur Durchführung von Blitzschutzmaßnahmen abhängig machen.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Risikoanalyse in VDE 0185-305-2 die nationale Umsetzung der internationalen elektrotechnischen Norm IEC 62305-2 ist. Diese internationale Norm berücksichtigt Risikofaktoren, die üblicherweise im Blitzschutz betrachtet werden. Sie bildet nicht in allen Fällen die Kriterien ab, die im deutschen Baurecht für die Entscheidung, ob Blitzschutz notwendig ist oder nicht, herangezogen werden.

Ein Kritikpunkt ist beispielsweise der Reduktionsfaktor Brandbelastung. Es wird hinterfragt, ob bei der Einschätzung der Brandbelastung das Verhältnis Oberfläche/Masse, der Flammpunkt, Explosionsgrenzen und -bereiche, Zündtemperaturen usw. ausreichend berücksichtigt wurden.

Ein Unterschied liegt in der Bewertung der Blitzeinschlagwahrscheinlichkeit. In der Risikoanalyse nach VDE 0185-305-2 ist die Blitzdichte, also die statistische Wahrscheinlichkeit von Blitzeinschlägen an einem bestimmten Ort, ein wesentlicher Parameter. In der deutschen Bauordnung wird diese nicht berücksichtigt (siehe Vollzugshinweise zur BayBO 2020, Abschnitt 8., 07.01.2021).

Ermittlung der Blitzschutzklasse

Im Rahmen des Baurechts kann die Risikoanalyse ein Hilfsmittel sein, um einen Hinweis auf die Blitzschutzklasse (sozusagen die Qualität eines Blitzschutzsystems) zu ermitteln. Dann ist das Berechnungsergebnis mit dem Ergebnis anderer Bewertungsverfahren zu vergleichen, insbesondere wenn die Risikoanalyse "Blitzschutz nicht notwendig" ergibt.

Verlautbarung der DKE

In einer Verlautbarung zu VDE 0185-305-2 vom 21.01.2019 hat das für Blitzschutz zuständige Normenkomitee K251 der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik dazu festgestellt:

  • "Wird Blitzschutz in gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben gefordert, so ist immer ein Blitzschutzsystem mindestens der Blitzschutzklasse III zu errichten. Sind keine Vorgaben zu Schutzklasse oder Schutzmaßnahmen genannt, kann eine Risikoanalyse helfen, die Schutzklasse des Blitzschutzsystems zu ermitteln."

 

Fazit: In Deutschland

  • ist das Ergebnis einer Risikoanalyse nach VDE 0185-305-2 zu prüfen, ob gesetzliche oder behördliche Vorgaben ggf. abweichende Forderungen eines Blitzschutzes ergeben,
  • müssen die für Brandschutznachweise, Baugenehmigungen etc. zuständigen Personen eine Festlegung treffen, ob Blitzschutz nach den Vorgaben des Baurechts als vorbeugender Brandschutz vorzusehen ist oder nicht.

(29.1.2021)

DKE Verlautbarung zu VDE 0185-305-2

Risikoanalyse und Baurecht - eine Empfehlung von DFV und AGBF bund

2 Logos

DFV - AGBF bund

Bei der Brandschutzkonzeption von baulichen Anlagen wird zunehmend auf eine Risikoanalyse nach VDE 0185-305-2 zurückgegriffen, um festzustellen, ob ein Blitzschutzsystem erforderlich ist. Diese Risikoanalyse beinhaltet Risikoabminderungsfaktoren, die zum Entfall von baurechtlich erforderlichen Blitzschutzsystemen führen können. Die Fachempfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes dient der sachgerechten Einschätzung der Risikoanalyse durch die Brandschutzdienststellen, wenn hierdurch Blitzschutzsysteme entfallen sollen.

Download: Downloads AGBF bund (2018-11/30.08.2021 Fachempfehlung Blitzschutz-Risikoanalyse)

(11.07.2022)


Blitzschutzsysteme in Musterbauordnung und Landesbauordnungen

"wenn nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann ..."

Lage - Bauart - Nutzung - schwere Folgen, das zeigt anschaulich die Grafik

  • (oben) exponierte Lage, hohes Gebäude
  • (Mitte) Nutzung: Personen müssen besonders geschützt werden
  • (unten) schwere Folgen: z. B. Industrieanlagen mit EX-Bereiche

MBO § 46 Blitzschutzanlagen: Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.

(Quelle: Musterbauordnung - MBO - 27.09.2019)

Dieser Paragraph ist in mit genau diesem Wortlauf in fast allen Landesbauordnungen zu finden. Ausnahmen bilden (Stand 28.1.2021)

  • Baden-Würtemberg: "§15 (2) Bauliche Anlagen, die besonders blitzgefährdet sind oder bei denen Blitzschlag zu schweren Folgen ..."
  • Niedersachen: §42 "..., müssen mit ..." statt "..., sind mit ..."
  • Hessen: §49 "Anlagen, bei ..." statt "Bauliche Anlagen, bei ..."
  • Rheinland-Pfalz: "..., bei denen Blitzschlag ... oder zu besonders schweren Folgen ..."
  • Sachsen-Anhalt: "... Lage, Bauart und Nutzung ...")

Die Rechtsvorschriften verwenden meist den Begriff Blitzschutzanlagen. Im Folgenden wird stattdessen der technische Fachbegriff Blitzschutzsysteme mit Ausnahme von Zitaten verwendet.

Die Formulierung in dem Paragraphen lässt sich an Kürze und Bedeutungsschwere kaum überbieten. Als Kriterien für die Notwendigkeit von Blitzschutzsystemen werden genannt:

  • ... wenn nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten
  • oder zu schweren Folgen führen kann.

In der Praxis lassen die Formulierungen dennoch Fragen offen:

 

Was heißt "leicht eintreten"? Welche Folgen sind als "schwer" einzustufen?

Aus Sicht des Baurechts heißt leicht eintreten

  • bauliche Anlage an exponierter Stelle, z. B. Bergspitze, oder
  • hohes Gebäude, also Hochhäuser, Kirchtürme, Windkraftanlagen usw.

Ob schwere Folgen zu befürchten sind, ergibt sich überwiegend aus der Art der Nutzung. Der Grundgedanke hinten vielen Regelungen: Wenn sich Menschen (a) bei Brand nicht selbst leicht retten können oder (b) wenn umfangreiche Personenschäden in Folge eines Brands auftreten können, sollen Blitzschutzsysteme einen Brand nach Blitzschlag verhindern (vorbeugender Brandschutz).

a) Diese Situation liegt vor, wenn

  • viele Menschen zusammenkommen: Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen, Veranstaltungen
  • es um Personen mit besonderem Schutzbedürfnis geht: Kindertageseinrichtungen, Gefängnisse, Krankenhäuser, Seniorenheime, Pflegeheime ...

b) Ergänzend sind Anlagen zu nennen, bei denen ein Brand nach Blitzschlag schwere Folgen bewirken könnte. Dazu zählen Anlagen, in denen

  • Stoffe mit erhöhter Explosions- oder Brandgefahr
  • radioaktive, biologische (Viren, Bakterien) Stoffe usw.

gelagert oder genutzt werden.

Außerden sind in vielen Fällen sicherheitstechnische Einrichtungen und Anlagen vor den Auswirkungen von Blitzeinschlägen zu schützen. Dann ist neben dem Äußeren Blitzschutz ein Innerer Blitzschutz mit integriertem Überspannungsschutz notwendig.

(18.03.2021)

Aus welchen Rechtsvorschriften kann die Forderung nach Blitzschutz abgeleitet werden?

Öffentliches, privates und Strafrechts sind auf Forderung nach Blitzschutz zu prüfen

Aus welchen Rechtsvorschriften kann die Forderung nach Blitzschutz abgeleitet werden?

| R. Schüngel



Weitere Informationen

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Warum ist die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für den Blitzschutz wichtig?

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

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Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB)

Die Musterbauordnung (MBO) enthält in § 85 a Abs. 1 MBO die Ermächtigung, im Rahmen einer Verwaltungsvorschrift die allgemeinen Anforderungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen durch "Technische Baubestimmungen" zu konkretisieren. Die Konkretisierungen können durch Bezugnahme auf technische Regeln und deren Fundstellen oder auf andere Weise erfolgen.

In diesem Sinne hat das Deutsche Institut für Bautechnik nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden die Technischen Baubestimmungen erstellt und als Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) bekannt gemacht. Eine Aktualisierung (Druckfehlerkorrektur) wurde im Dezember 2017 veröffentlicht.

Es gilt der Grundsatz, dass nur solche Inhalte in die MVV TB aufgenommen werden, die zur Erfüllung der Anforderungen der Bauordnungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen unerlässlich sind. Die Bauaufsichtsbehörden können aber im Rahmen ihrer Entscheidungen zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe auch auf allgemein anerkannte Regeln der Technik zurückgreifen, die keine Technischen Baubestimmungen sind.

Das Themenfeld Blitzschutz wird an mehreren Stellen erwähnt:

  • A 2.1.17 Bezug auf § 46 MBO
  • A 2.1.21.15 Blitz- und Überspannungsschutz für sicherheitstechnische Einrichtungen und Anlagen im Inneren von baulichen Anlagen
  • D 2.1 Blitzschutznormen = anerkannte Regeln der Technik

Im Laufe des Jahres werden die Bundesländer die Muster-VV TB in landesspezifische VV TB umsetzen.

(10.01.2018)

eingezeichnet Autokennzeichen gefärbt nach Erdblitzdichte (Mittelwert 1999-2011)

Wie bestimme ich das Risiko eines Blitzeinschlags bei der Planung einer Blitzschutzanlage?

Die Norm VDE 0185-305-2 beschreibt eine Berechnungsmethode für das Risiko von Schäden durch Blitzwirkungen. Ein wesentlicher Parameter ist die sogenannte Erdblitzdichte, definiert als mittlere Anzahl von Erdblitzen pro Quadratkilometer und Jahr. Beiblatt 1 "Blitzgefährdung in Deutschland" dieser VDE-Norm enthält eine Deutschlandkarte mit einer groben Angabe der Erdblitzdichte.

eingezeichnet Autokennzeichen gefärbt nach Erdblitzdichte (Mittelwert 1999-2011)

Die Norm VDE 0185-305-2 beschreibt eine Berechnungsmethode für das Risiko von Schäden durch Blitzwirkungen. Ein wesentlicher Parameter ist die sogenannte Erdblitzdichte, definiert als mittlere Anzahl von Erdblitzen pro Quadratkilometer und Jahr. Beiblatt 1 "Blitzgefährdung in Deutschland" dieser VDE-Norm enthält eine Deutschlandkarte mit einer groben Angabe der Erdblitzdichte.

Die Karte wurde berechnet und bereitgestellt durch Siemens BLIDS. Darin sind de Gebiete der Autokennzeichen eingezeichnet, eingefärbt in der dazugehörigen Erdblitzdichte.

Im Text des Beiblattes wird darauf hingewiesen:

  • Die Werte der Erdblitzdichte sind statistisch gemittelte Werte auf Basis der Blitzmessungen im Zeitraum 1999 bis 2011. Bei Auswertung eines anderen Zeitraums ergeben sich ggf. abweichende Blitzdichten.
  • Unter einem Blitz (englisch "flash") werden räumlich und zeitlich zusammengehörige Blitzereignisse (Teilblitze, englisch "stroke") verstanden. Ein Blitz kann einen oder mehrere Teilblitze mit ggf. voneinander unterschiedlichen Einschlagspunkten aufweisen. Deshalb sollte in der Risikoberechnung die Werte aus dem Beiblatt 1 verdoppelt verwendet werden.
  • Die Erdblitzdichte pro Autokennzeichengebiet ist gemittelt über das ganze Gebiet, für das ein Autokennzeichen gültig ist. Bei einer örtlich feineren Auflösung können sich abweichende Erdblitzdichten ergeben.

Genaue Werde der Erdblitzdichte können kostenpflichtig direkt bei Siemens BLIDS oder über den VDE-Blitzdatenservice abgerufen werden.

(21.02.2019)

GDV-Statistik 2019: 210 Millionen Euro Blitz- und Überspannungsschäden

Die Zahl der gemeldeten Einschläge ist 2019 auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gesunken. Entsprechend mussten die Versicherer weniger leisten als ein Jahr zuvor. Jeder einzelne Schaden kommt die Assekuranz jedoch teurer zu stehen denn je: Knapp 1.000 Euro kostet die Versicherer im Durchschnitt jeder gemeldete Blitzschaden.

Die Zahl der gemeldeten Einschläge ist 2019 auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gesunken. Entsprechend mussten die Versicherer weniger leisten als ein Jahr zuvor. Jeder einzelne Schaden kommt die Assekuranz jedoch teurer zu stehen denn je: Knapp 1.000 Euro kostet die Versicherer im Durchschnitt jeder gemeldete Blitzschaden.

Die deutschen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer haben im vergangen Jahr für Blitz- und Überspannungsschäden rund 200 Millionen Euro geleistet. Das ist der niedrigste Wert seit 2013 und 40 Millionen Euro weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Blitzschäden lag mit 210.000 auf dem niedrigsten Stand der letzten 20 Jahre.

Entgegengesetzt ist die Entwicklung beim Schadendurchschnitt: Mit 970 Euro pro Blitzschaden lag er im Vorjahr so hoch wie noch nie seit 1998. Der Grund: Die Haushalte und Gebäude sind technisch immer besser ausgestattet. Bei einem Blitzeinschlag müssen häufig teure Heizungs- oder Jalousien-Steuerungen repariert oder ersetzt werden.

Quelle: GDV www.gdv.de 22.07.2020

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Normen zum Risiko-Management im Blitzschutz

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