Für Historiker
Der Unterausschuss Personenblitzschutz des ABB hat sich intensiv mit dem Schutz von Personen auf Sportplätzen, in Stadien usw. befasst. Dabei wurde festgestellt, dass in der Risikoanalyse gemäß der Blitzschutznorm VDE V 0185-2:2002:11 das Risiko von Personenschäden nicht adäquat berücksichtigt wird.
Diese deutsche Vornorm ermöglichte eine umfassende Abschätzung des Schadensrisikos durch Blitzschläge für sehr unterschiedliche bauliche Anlagen. Dabei werden drei Schadensursachen unterschieden:
- C1 Elektrischer Schock von Lebewesen durch Berührungs- und Schrittspannungen;
- C2 Physikalische Schäden (Feuer, Explosion, mechanische und chemische Wirkungen) durch die Einwirkung des Blitzstroms einschließlich der Funkenbildung;
- C3 Störungen von elektrischen und elektronischen Systemen durch Überspannungen.
Im Falle von nach oben offenen baulichen Anlagen ist daneben noch ein direkter Blitzeinschlag in die Personen möglich, die sich in bzw. auf dieser baulichen Anlage befinden. Beispiele dafür sind Zuschauertribünen von Stadien, Open-Air Veranstaltungen, offene Parkdecks, etc.
Das vorliegende Merkblatt behandelt die Einbeziehung des Risikos dirketer Blitzeinschläge in Personen in die Risikoanalyse nach DIN V VDE V 0185-2 durch zusätzliche Risikofaktoren. Diese Vorgehensweise wurde in späteren Ausgaben der VDE 0185-305-2 übernommen.