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01.01.2011 Mitgliederinformation

AuS in Deutschland

Inzwischen existiert ein umfangreiches Werk von allgemeingültigen Vorschriften, Regeln und Empfehlungen, die bei konsequenter Einhaltung sicheres AuS gewährleisten. Die Rahmenbedingungen für das Arbeiten unter Spannung (AuS) werden im Wesentlichen durch die Berufsgenossenschaftliche Regel A3 "Arbeiten unter Span-nung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln" (BGR A3) und die DIN VDE 0105 definiert. Diese Regeln beinhalten die technisch-organisatorischen Voraussetzungen für AuS im Unternehmen, die Kriterien zur Personalauswahl, die Gestaltung der Arbeitsabläufe bei der Auftragserteilung an Fremdfirmen, Grundsätze zur Vorbereitung und Durchführung von AuS ebenso wie die Grundsätze für den Erwerb und die Erhaltung der Befähigung zum AuS.

Personalauswahl, Spezialausbildung AuS und Rahmenbedingungen für erfolgreiche Einführung von AuS sind natürlich grundlegende Voraussetzungen für die Einführung und Anwendung der Methode AuS. Wie gewährleisten wir jedoch einerseits eine vergleichbare hohe Qualität bei der Erst- und Wiederholungsausbildung zum Arbeiten unter Spannung zwischen den vielen Trainingseinrichtungen (auch unternehmensextern) und andererseits die Einhaltung der hohen Sicherheitsanforderungen am Arbeitsplatz, besonders beim Einsatz von Dienstleistungsunternehmen (Fremdfirmen).

Der ETG-Fachausschuss V2.2

Das unvermindert steigende Interesse am AuS in allen Spannungsbereichen von der Nieder- bis zur Höchstspannung, der zunehmende Anwendungsgrad, neue und verbesserte Ausrüstungen sowie umfangreiche Erfahrungen beim AuS sind Anlass für Überlegungen, weiterführende Schritte zur Sicherung und Verbesserung der Arbeitssicherheit auf dem Fachgebiet AuS zu unternehmen.

Zur Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung beim AuS führt deshalb der Fachausschuss V2.2 (Bild 1) ein "Gütesiegel AuS" ein. Basis der Qualitätsprüfung bilden die allgemeinen Sicherheitsgrundsätze der Live Working Association und nationale Vorschriften.

Die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren ist freiwillig und erfolgt nach Antragstellung. Das Gütesiegel wird nach einer erfolgreich absolvierten Prüfung durch den Güteausschuss AuS vergeben. Es dokumentiert für die Ausbildungsstätten die konsequente Einhaltung optimaler Trainingsbedingungen in Theorie und Praxis und für Anwender die konsequente Einhaltung aller technisch-organisatorischen Voraussetzungen vom Management bis zur Ausführung der Arbeiten. Die an diesem Verfahren beteiligten Unternehmen verpflichten sich, mit der Antragstellung, erteilte Befähigungsnachweise AuS durch zertifizierte Ausbildungsstätten anzuerkennen.

Für alle beteiligten Unternehmen im Trainings- und Ausführungsbereich des AuS ergibt sich damit ein großer Vorteil: sie dokumentieren einheitlich höchste Qualität und Arbeitssicherheit. Auftraggeber für Training und Ausführung von AuS aus allen Wirtschaftsbereichen können sowohl auf ein hohes Ausbildungsniveau des Personals vertrauen als auch bei der Vergabe von Aufträgen ihrer Auswahlverantwortung besser gerecht werden (auch international). Eine unternehmensspezifische Mehrfachqualifikation mit den Inhalten einer Erstschulung zum AuS kann weitgehend vermieden werden, an spezielle Technik angepasste Ergänzungsunterweisungen können optimiert werden und erfordern keinen großen Zeit- und Kostenaufwand.

Güte- und Prüfbestimmungen

Die Güte- und Prüfbestimmungen für Ausbildungsstätten beinhalten u. a. folgende Schwerpunkte:

Training und Technik

  • Elektrofachkraft mit Spezialausbildung zum AuS-Trainer (Trainer-Pass BG ETEM)
  • mindestens ein Trainer mit Meister- oder Ingenieurqualifikation
  • fundierte praktische Netzerfahrung mit AuS
  • maximal 12 Semiarteilnehmer (Empfehlung)
  • maximal 6 Seminarteilnehmer je Praxistrainer
  • Ausrüstungssortimente AuS
  • praxisgerechte Trainingsanlagen

Zulassungsvoraussetzungen für Monteure

  • Qualifikation zur Elektrofachkraft
  •  Mindestalter 18 Jahre
  • gesundheitliche Eignung (in Deutschland durch Nachweis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkei-ten" und G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr")
  • Erste-Hilfe-Ausbildung (einschließlich Herz- Lungen-Wiederbelebung)
  • Beherrschen der Arbeits- und Montageverfahren im spannungslosen Zustand
  • fachliches Können und besonnene, verantwortungsbewusste Arbeitsweise

Ausbildungsablauf

  • theoretische Grundlagen
  • Pflege und Handhabung der Ausrüstung
  • Anwendung der AuS-Prinzipien und
  • Techniken anhand von Standardarbeitsanweisungen
  • Ausbildung im spannungslosen Zustand
  • Ausbildung unter Spannung
  • schriftliche und praktische Prüfung
  • theoretischer und praktischer Befähigungsnachweis (AuS-Pass)
  • Begleitung der Monteure bei den ersten Einsätzen im Netz (MS- und HS-Freileitung)

Das beabsichtigte Qualitätszerifikat für AuS-Anwender beinhaltet z. B.

  • Führungskräftequalifikation (Anweisungsberechtigung AuS)
  • betriebliche Anweisungen
  • Einsatz zugelassener AuS-Ausrüstung
  • Personaleinsatz
  • Stichprobenkontrollen vor Ort
  • regelmäßige Unterweisungen
  • Verfahren zum Erhalt der Befähigung AuS
  • Qualitätssicherung durch "externe Sicherheitsaudits".

Nach Abschluss der Spezialausbildung für AuS kommt beim Arbeiten vor Ort den Themen "Erhalt der Befähigung der Monteure" und "Qualitätssicherung" entschei-dende Bedeutung zu. Um dabei das erforderliche Sicherheitsniveau dauerhaft zu gewährleisten, sind vor allem die regelmäßige Qualitätsprüfung und Wiederholungs-ausbildung der Monteure erforderlich. Diese Maßnahmen können nur von qualifizier-tem und erfahrenem Ausbildungspersonal durchgeführt werden.

Weitere Arbeitsschwerpunkte

  • Einsatz hochisolierter Arbeitsbühnen
  • Erfahrungsaustauschkreis der Ausbildungsstätten für AuS
  • Alleinarbeit bei AuS
  • Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) als zweite Person beim AuS
  • Ausbilderqualifikation
  • Europäische Grundsätze AuS
  • AuS ohne PSA und Standortisolierung
  • netztechnische Maßnahmen in NS- und MS-Anlagen
  • Drehscheibe zur Auswahl von Arbeitskleidung mit Schutzwirkung gegen die thermischen Gefahren eines Lichtbogens
  • Standpunkt zu Arbeiten in Sekundärkreisen (Funktionsprüfung, Fehlereingren-zung)
  • Vertrauensgrundsätze AuS.

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