3. Vision einer perspektivischen Marktordnung
3.1 Marktintegration erneuerbarer Erzeuger
Heute fördert das Erneuerbare Energiegesetz EEG die privilegierte Einspeisung von regenerativen Erzeugern in das Netz mit fixer Vergütung, Einspeisungsvorrang und Befreiung vom Merit-Order-Prinzip sowie der Bilanzierungspflicht. Diese Praxis ist zur Anlaufförderung und bei einem geringen Anteil der regenerativen Energie am Gesamtaufkommen vertretbar und hat für einen stürmischen Ausbau der regenerativen Erzeugung in Deutschland geführt. Es wird aber durch diese Privilegien des EEG ein stetig wachsender Anteil der Energieproduktion aus der direkten Marktteilnahme herausgehalten. Bei einem weiteren planmäßigen Anstieg des regenerativen Anteils am Nettostromverbrauch von 35 % (2020), 50 % (2030) und sogar 80- 90 % (2050) ist es Zeit, die regenerative Erzeugung schrittweise in den Markt zu integrieren, um einen Zielzustand zu erreichen, bei dem:
Alle Erzeuger einschließlich der regenerativen Erzeuger verpflichtet sind, zu bilanzieren und am Fahrplanmanagement mit allen Konsequenzen teilzunehmen (u.a. Kostenübernahme für Regelenergie bei Fahrplanabweichung).
Die fixe Einspeisevergütung durch Marktpreisvergütung abgelöst wird.
Mögliche Übergangsszenarien zur Einhaltung der rechtlichen Vergütungsverpflichtungen sind in [1] beschrieben.
Mit der Verpflichtung zur Bilanzierung wird es für Kleinerzeuger auch vorteilhaft, in den Verbund eines „Virtuellen Kraftwerks“ (VKW) beizutreten , um mittels Aggregation von Kleinerzeugern, Speichern und steuerbaren Lasten die Bilanzierung und die Optimierung der Teilnahme an verschiedenen Märkten (Strom, Wärme, Systemdienste, CO2-Zertifikate) zu gewährleisten.
3.2 Entwicklung von Stromerzeugungspreisen und Tarifen
In den kommenden Jahren wird es zu Kostensteigerungen der fossilen Stromerzeugung aus drei Gründen kommen:
Die Zahl der jährlichen Vollaststunden geht aufgrund des Vorrangs regenerativer Erzeugung deutlich zurück.Die Preise für fossile Brennstoffe steigen weiter an.
Die Kosten für CO2-Zertifikate fallen ins Gewicht.
Andererseits wird erwartet, dass die Kosten für regenerative Erzeugung aufgrund von Technologieverbesserungen und Volumeneffekten deutlich sinken.
Basierend auf solchen Recherchen (u. a. [2] – fossil und [3] - regenerativ) wurden in [4] zur Berechnung eines Fallbeispiels die in Tabelle 2 vorgestellten Preisentwicklungen für das Jahr 2030 angenommen.
Diese Werte erheben keinen Anspruch auf Belastbarkeit. Sie können nur als ein erster Ansatz für eine Fallbeispielbetrachtung gesehen werden, um damit ein Gefühl für den sich ändernden Markt zu entwickeln.