Futuristische Darstellung Telekommunikation
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01.04.2009 Seite

Vertrauensgrundsätze zum Arbeiten unter Spannung

AuS werden von hoch qualifizierten, speziell ausgebildeten Personen vorbereitet und durchgeführt. Dieser Personenkreis kennt die elektrische Gefahr und die Art und Weise wie ihr zu begegnen ist. Gerade darum müssen an diesen Personenkreis hohe Anforderungen bei der Einhaltung von Vorschriften, Regeln, Normen und Arbeitsschutzanweisungen gestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass alle AuS-Ausführenden genau wissen, dass die Missachtung dieser Forderungen ihre eigene Gesundheit, ihr eigenes Leben gefährdet!

Beim AuS kann man darauf vertrauen, dass ...

  • geeignete Arbeitsverfahren zum Einsatz kommen,
  • die Auftragserteilung ordnungsgemäß erfolgt ist,
  • die AuS-Ausführenden berechtigt sind,
  • die AuS-Ausführenden physisch und psychisch geeignet sind,
  • die Einsatzbedingungen an der Arbeitstelle vor Beginn und während der Dauer der AuS ordnungsgemäß geprüft werden,
  • die Arbeitsanweisungen an der Arbeitsstelle vorliegen und eingehalten werden,
  • geeignete Werkzeuge, Ausrüstungen, Schutz- und Hilfsmittel eingesetzt werden,
  • diese vor dem Einsatz augenscheinlich geprüft werden,
  • PSA ordnungsgemäß getragen werden,
  • die AuS-Ausführenden vom Arbeitsverantwortlichen an der Arbeitsstelle unterwiesen werden,
  • alle am AuS beteiligten die Arbeiten beurteilen und Gefahren erkennen können,
  • die Kommunikation zwischen Arbeitsverantwortlichen und Anlagenverantwortlichen gewährleistet ist,
  • alle nicht nach den 5 Sicherheitsregeln spannungsfreien Anlagen und Betriebsmittel als Spannung führend aufzufassen sind,
  • AuS nur begonnen werden, wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind,
  • alle Abbruchbedingungen strikt eingehalten werden,
  • alle Vorkommnisse dokumentiert werden.

Beim AuS kann man nicht darauf vertrauen, dass ...

  • während der Dauer der AuS die Einsatzbedingungen an der Arbeitsstelle unverändert bleiben,
  • Beschädigungen, Fehler, etc. an der Anlage oder an Betriebsmitteln vermeidbar sind,
  • Fehlverhalten der AuS-Ausführenden durch reflektorische Handlungen nicht auftreten,
  • Isolierhandschuhe, Werkzeuge, Ausrüstungen, Schutz- und Hilfsmittel über die gesamte Dauer der AuS einsatzfähig bleiben.


Die Formulierung dieser Vertrauensgrundsätze beim AuS geschieht unter Berücksichtigung der in der BGR A3 festgelegten Mindestanforderungen für die Vorbereitung und Durchführung von AuS. Sie gelten für alle am AuS Beteiligten, d.h. für Arbeitgeber, Anlagenverantwortliche, AuS anweisende und AuS ausführende Personen.

Die Vertrauensgrundsätze ermöglichen klare Verfahrensweisen und Entscheidungen bei

  • der Gestaltung des Arbeitsschutzes,
  • der Festlegung von Arbeitsabläufen,
  • der Formulierung von Arbeitsanweisungen,
  • der Bereitstellung und Reservehaltung von Ausrüstungen,
  • der Praxisorientierung der AuS-Spezialausbildung,
  • der Festlegungen von Maßnahmen zum Erhalt der Befähigung zum AuS
  • der Durchführung von Kontrollen,
  • der Festlegung von Sanktionen bei Missachtungen oder Verstößen.

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