Reparatur Kamera
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19.07.2023

Recht auf Reparatur

In den 27 EU-Staaten wandern jährlich immer mehr ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte in den Müll. Laut einer Prognose des Global E-Waste-Monitors wird die Menge des globalen Elektroschrotts von 53,6 Millionen Tonnen im Jahr 2019 bis 2030 auf 74,7 Millionen Tonnen weiter steigen. Hierbei werden nur knapp 42% des Elektroschrotts recycelt. Das sogenannte „Recht auf Reparatur“ ist seit Mitte März 2022 in Kraft getreten, um Berge von Elektroschrott einzusparen und um die Nachhaltigkeit von Haushaltsgeräten und Elektroprodukten jeglicher Art zu verbessern. Doch was bedeutet es für Sie als Verbraucher*in, ein Recht auf Reparatur zu haben?

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Hendrik Schäfer

Das „Recht auf Reparatur“ sieht vor, das Wegwerfverhalten der Verbaucher*innen von Elektrogeräten zu ändern, indem Besitzer*innen eines defekten Produktes das Recht auf einen kostenfreien Ersatz oder Neuerung des Produktes haben. Umgekehrt haben Hersteller auch die Möglichkeit Anspruch auf dieses Recht zu erheben, um eben ein Gerät im Falle eines Defekts nicht direkt ersetzen zu müssen (sofern es in der zweijährigen Gewährleistungsfrist liegt), sondern vorerst zu versuchen es kostenfrei zu reparieren. Außerdem soll ein sogenannter Reparaturindex eingeführt werden, mit dem auf der Verpackung bereits erkennbar ist, wie gut sich ein Gerät reparieren lässt.

Seit März 2021 gilt bereits die neue Ökodesign-Richtlinie. Diese besagt, dass Hersteller sicherstellen müssen, dass Ersatzteile sieben bis zehn Jahre lang verfügbar sind, um Reparaturen zu ermöglichen. Außerdem müssen Produkte so hergestellt sein, dass man sie mit herkömmlichen Werkzeugen auseinander bauen kann, ohne dabei etwas zu beschädigen.  

Welche Produktgruppen sind von den neuen Verordnungen betroffen?

ProduktgruppeDauer Ersatzteilbereitstellung
Kühlgeräte für PrivatkundenMindestens 7 Jahre
Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion (z. B. im Supermarkt)Mindestens 8 Jahre
Elektronische Displays (einschließlich Fernsehergeräte)Mindestens 7 Jahre
HaushaltsgeschirrspülerMindestens 7 Jahre
Haushaltswaschmaschinen und HaushaltstrocknerMindestens 10 Jahre


Das Prinzip lautet daher: „Reparieren statt wegwerfen“. Um möglichst lange von dem neu gekauften Elektrogerät profitieren zu können, sollte das Gerät nach einem Defekt nicht gleich entsorgt, sondern die Möglichkeit einer Reparatur geprüft werden. Damit sparen Sie nicht nur Geld, sondern tragen durch Ihr eigenes verändertes Wegwerfverhalten dazu bei, Umwelt und Klima zu schützen.

Defekte Geräte sollten schnellstmöglich beim Händler reklamiert werden, da Sie in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf der Ware einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz haben. Es ist ratsam innerhalb dieser zweijährigen Gewährleistungsfrist auf eigene Reparaturversuche verzichten, um dieses Recht nicht zu verlieren.

Sollten Sie Ihr Gerät dennoch entsorgen müssen, achten Sie bitte auf eine fachgemäße Entsorgung. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier: Fachgerechte Entsorgung von Elektroschrott

Wenn Sie mit der Reparatur von Elektrogeräten nicht vertraut sind, sollten Sie sich an einen fachlich kompetenten Reparateur wenden.

Weitere Informationen zum Sicheren Umgang mit Elektrizität finden Sie ebenfalls auf unserer Website: VDE Verbraucherschutz - Elektrizität

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Modellspezifisch sollen unbedingt die Herstellerangaben eingehalten werden.