Das „Recht auf Reparatur“ sieht vor, das Wegwerfverhalten der Verbaucher*innen von Elektrogeräten zu ändern, indem Besitzer*innen eines defekten Produktes das Recht auf einen kostenfreien Ersatz oder Neuerung des Produktes haben. Umgekehrt haben Hersteller auch die Möglichkeit Anspruch auf dieses Recht zu erheben, um eben ein Gerät im Falle eines Defekts nicht direkt ersetzen zu müssen (sofern es in der zweijährigen Gewährleistungsfrist liegt), sondern vorerst zu versuchen es kostenfrei zu reparieren. Außerdem soll ein sogenannter Reparaturindex eingeführt werden, mit dem auf der Verpackung bereits erkennbar ist, wie gut sich ein Gerät reparieren lässt.
Seit März 2021 gilt bereits die neue Ökodesign-Richtlinie. Diese besagt, dass Hersteller sicherstellen müssen, dass Ersatzteile sieben bis zehn Jahre lang verfügbar sind, um Reparaturen zu ermöglichen. Außerdem müssen Produkte so hergestellt sein, dass man sie mit herkömmlichen Werkzeugen auseinander bauen kann, ohne dabei etwas zu beschädigen.