1. Geltungsbereich
1.1. Diese Einkaufsbedingungen gelten für Verträge des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik e.V. und seinen verbundenen Unternehmen („VDE Gruppe“, „wir“ oder „Auftraggeber“) mit Geschäftspartnern und Lieferanten („Verkäufer“) über den Einkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Waren“ oder „Produkte“ ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer diese selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft. Sie gelten entsprechend auch für den Bezug von Werk- und Dienstleistungen. An die Stelle der Annahme der gelieferten Produkte tritt bei Werkleistungen die Abnahme und bei Dienstleistungen die Erbringung der Dienstleistung. Die Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn der Verkäufer Unternehmer (§ 14 Bürgerliches Gesetzbuch; „BGB“), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir eine Lieferung des Verkäufers in Kenntnis seiner entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos annehmen.
1.3. Im Einzelfall getroffene individuelle Abreden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Abreden ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.4. Rechte, die uns nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Einkaufsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine Klarstellung gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit sie in diesen Einkaufsbedingungen nicht unmittelbar geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1.5. Bei baulichen Maßnahmen gelten, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ergänzend zu den vorliegenden Bedingungen die VOB, Teil B und C und Ergänzungsband in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
1.6. Die Einkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Lieferung beweglicher Sachen und/oder Dienstleistungen mit demselben Verkäufer, ohne dass die VDE Gruppe in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste; die jeweils aktuelle Fassung der Einkaufsbedingungen ist unter www.vde.com/aeb abrufbar.