Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise 3geschossig
R. Schüngel
30.06.2016 Fachinformation

Blitz- und Überspannungsschutz für Flüchtlingsunterkünfte

DKE-Informationspapier zur elektrischen Sicherheit bei Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende

Der folgende Text ist ein Ausschnitt aus dem "Informationspapier zur elektrischen Sicherheit bei Unterkünften für Flüchtlinge und Asylsuchende", das die DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik herausgibt. Der Abschnitt Blitz- und Überspannungsschutz stammt aus der Feder von Experten des VDE|ABB.

Zum DKE-Informationspapier
Kontakt
VDE e.V.
Themen

Baurecht

Grundsätzlich gilt, dass bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen sind.
Sonderbauten, die zur Unterbringung von Personen (hier Flüchtlinge) bestimmt sind, werden als Gebäude betrachtet, bei denen Blitzschlag zu schweren Folgen führen kann.
Daher ist ein geeignetes Blitzschutzsystem (Innerer und Äußerer Blitzschutz) vorzusehen, das auch bei Blitzschlag und Überspannungen den Ausfall sowie Zerstörung der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen (z.B. Brandmelde- und Alarmierungsanlage, Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung) verhindert.

Anwendung

Als Grundlage der Bemessungsgrenze von Blitzschutzmaßnahmen in Bezug auf die Personenzahl kann die Beherbergungsstättenverordnung (BStättV) herangezogen werden (in nahezu allen Bundesländern >12 Gastbetten).

Sollten keine Maßnahmen seitens des Brandschutznachweis/-konzepterstellers gefordert sein,  muss zwingend Rücksprache mit dem Verantwortlichen gehalten werden.

Gebäudetypen

In der Praxis haben sich drei Formen der Unterbringung etabliert, deren Anforderungen bezüglich Blitzschutz- und Überspannungsschutzmaßnahmen folgend angegeben sind:

Form der UnterbringungForderung Blitzschutzmaßnahme
Standardgebäude (z.B. Wohngebäude)keine weiteren Anforderungen
Standardgebäude in exponierter Lage (z.B. freistehendes Haus auf Bergkuppe)Anforderungen nach der Bauordnung

Sonderbauten einschließlich Notunterkünfte z.B. in

  • Hallen
  • Containern
  • Zelten > 75 m2 *)
  • Traglufthallen *)
Äußerer und Innerer Blitzschutz notwendig

Das könnte Sie auch interessieren