| Beginn: | 02.04.2027 | 9:30 Uhr |
| Ende: | 02.04.2027 | 13:00 Uhr |
76596 Forbach
Frühjahrsexkursion am 02.04.27 zum Pumpspeicherkraftwerk Forbach (EnBW)
Das Wasserkraftwerk Forbach ist in vielerlei Hinsicht eine wahre Besonderheit. Neben seiner traditionsreichen Historie kann es als Lauf-, Speicher- und Pumpspeicherkraftwerk bezeichnet werden. Das ist auf den Standort des Rudolf-Fettweis-Werks (RFW) zurückzuführen, der sich durch große Höhenunterschiede, ein optimales Wasserangebot und topografisch ideale Bedingungen für Speicherbecken auszeichnet.
Programm:
• Informationsvortrag (aktuelle Energiethemen, Historie Standort, Neubau Kavernenkraftwerk, -speicher)
• Rundgang durch die Kraftwerksanlage in Forbach
• Besichtigung der Schwarzenbachtalsperre
Infos zum Pumpspeicherkraftwerk: https://www.enbw.com/unternehmen/themen/wasserkraft/pumpspeicherkraftwerk-forbach/#das-rudolf-fettweis-werk
Treffpunkt 9:15 Uhr – eigene Anreise
Besichtigung 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr – Ende der Exkursion
Adresse Treffpunkt: Besuchercontainer gegenüber Parkplatz Eckstraße 33, 76596 Forbach
- Parkmöglichkeiten: Klingeln Sie an der Schranke des Parkplatzes und parken Sie nach Einlass auf den Mitarbeiterparkplatz.
- Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: S-Bahn S8 bis zur Haltestelle “Forbach (Schwarzw)“. Von dort aus sind es 1,2 km Fußweg (17 min)
Weiterhin besteht die Möglichkeit (optional, auf eigene Rechnung) für ein gemeinsames Mittagsessen (Restaurant/Picknick) je nach Wetter: 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr – Ort wird noch bekannt gegeben
danach (optional): Wanderung Route ca. 8.5km - Zum Mittelpunkt des Murgtals • https://www.outdooractive.com/de/route/wanderung/nordschwarzwald/zum-mittelpunkt-des-murgtals/3805458/#caml=axs,1ds8qp,81rnii,0,0&dm=1
VDE Bezirksverein Mittelbaden e.V.
- Die Teilnehmerzahl ist auf 19 Plätze begrenzt, eine zügige Anmeldung wird empfohlen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
- Anmeldeschluss 19. März 2027
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Veranstaltung evtl. Foto-, Film- oder sonstige Medienaufzeichnungen angefertigt werden. Diese Aufnahmen dienen dem Zweck der Veröffentlichung (beispielsweise auf der Homepage, in Publikationen oder Social Media).
Mit der Anmeldung erklären Sie sich in diesem Rahmen mit der Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Sie abgebildet sind, einverstanden.
Zutrittsvoraussetzungen
- Medizinische Einschränkungen: Personen mit aktiven Implantaten (z. B. Herzschrittmacher, Defibrillatoren, Insulinpumpen, Neurostimulatoren) dürfen die Anlagen nicht betreten, da elektromagnetische Felder Funktionsstörungen und Gesundheitsgefahren verursachen können.
- Beeinträchtigung durch psychoaktive Substanzen: Der Zutritt unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ist strikt untersagt.
- Schwangerschaft: Schwangere Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen, da unverantwortbare Gefährdungen (z.B. Stolpern, Stürzen, Hitze etc.) nicht auszuschließen sind.
- Allgemeiner Gesundheitszustand: Das Betreten der Anlagen ist aus baulichen und betrieblichen Gründen nur Personen gestattet, die sich in einem stabilen, allgemein guten Gesundheitszustand befinden und körperlich in der Lage sind, an der Besichtigung sicher teilzunehmen. Personen mit Rollstuhl oder mit Gehhilfen können leider aus Sicherheitsgründen nicht am Rundgang teilnehmen.
- Wenn Sie unter Kreislaufproblemen oder Höhenangst leiden, bitten wir Sie von einem Rundgang abzusehen.
- Personen unter 14 Jahren / 8. Klasse können am Rundgang nicht teilnehmen. Bei der Besichtigung von Wasserkraftanlagen gilt das Mindestalter von 12 Jahren / 6. Klasse.
Geeignete Kleidung
- Die Kleidung sollte dem Wetter angepasst sein. Der Aufsichtführende kann bei unpassender Kleidung den Zutritt zur Anlage verweigern.
- Es ist flaches, festes, rutschfestes und geschlossenes Schuhwerk zu tragen.
- Die für den Rundgang benötigte persönliche Schutzausrüstung erhalten Sie von uns.
Aufsicht und Begleitung
- Der Zutritt zur Anlage ist nur in Begleitung eines qualifizierten, aufsichtführenden Mitarbeiters gestattet. Das eigenmächtige Betreten, ohne ausdrückliche Erlaubnis durch den Aufsichtsführenden, ist verboten.
- Den Anweisungen des aufsichtführenden Mitarbeiters ist stets Folge zu leisten. Bei Verstößen können Personen vom Gelände verwiesen werden.
Verhalten in der Anlage
- Zu Ihrer Sicherheit bitten wir Sie während des gesamten Rundgangs um Ihre erhöhte Aufmerksamkeit. Achten Sie bitte besonders auf Stufen und mögliche sonstige Hindernisse, die unter Umständen auch in oder knapp über Kopfhöhe in Ihren Weg ragen können.
- Elektrische Anlagen oder Schaltschränke dürfen nicht berührt oder geöffnet werden.
- Das Betreten von Wechselrichterstationen ist nur unter Aufsicht gestattet
- Besuchern ist es nur gestattet sich auf den für den Rundgang freigegebenen Wegen und Flächen aufzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Gelände uneben sein kann. Es besteht daher eine Sturz- und Stolpergefahr.
- Das Rauchen ist nicht gestattet.
- Wir weisen darauf hin, dass das Mitführen von Taschen und Rücksäcken auf dem Rundgang nicht gestattet ist. Sie haben die Möglichkeit, diese für die Dauer des Rundgangs abzustellen. Bitte lassen Sie keine Wertsachen in den Taschen, da wir keine Haftung übernehmen.
- Das Mitführen von Tieren in der Anlage ist nicht gestattet.
- Das Fotografieren innerhalb der Anlage ist nicht gestattet.
Zusicherungen und Haftungsverzicht
Die Teilnahme an der Besichtigung erfolgt auf eigene Gefahr. Den Teilnehmenden sind die bestehenden Risiken bewusst, insbesondere im Hinblick auf die technischen Anlagen und deren Umgebung. Soweit gesetzlich zulässig, verzichten die Teilnehmenden auf Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Betreiber, dem Veranstalter der Besichtigung sowie deren Beauftragten und Vertretern – ausgenommen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für etwaige Schäden oder Verschmutzungen an mitgeführten Gegenständen, Kleidung oder elektronischen Geräten wird keine Haftung übernommen.
Die Haftung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden ist auf 10.000 Euro begrenzt.
Alle Teilnehmenden bestätigen durch ihre Unterschrift Vorort, dass sie die geltenden Sicherheitsregeln zum Betreten der Anlage zur Kenntnis genommen haben. Eventuelle Fragen wurden vorab mit dem aufsichtführenden Mitarbeiter geklärt.