Für die Elektroinstallation in Badezimmern gelten spezielle Bestimmungen. Darunter fällt u.a. die Installation einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom von nicht größer als 30 mA bzw. eines RCD (engl. Residual Current Protective Device), auch (umgangssprachlich) FI-Schutzschalter genannt. Diese Schutzeinrichtungen verhindern gefährlich hohe Fehlerströme und unterbrechen den Stromkreislauf, sobald ein elektrisches Gerät beispielsweise einen Kontakt zwischen Phase und Erdpotenzial hat und dabei ein Fehlerstrom erkannt wird. Einige Fehlerstrom-Schutzeinrichtung haben eine Reaktionszeit, die sogar unter 40 Millisekunden liegt. Am sichersten ist es aber – und dazu raten wir ausdrücklich – elektrische und elektronische Geräte ganz konsequent von Dusche und Badewanne fernzuhalten. Denn auch eine in den Haartrockner integrierte Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) kann keinen 100-prozentigen sorglosen Umgang mit elektrischem Strom im Badezimmer bieten.
Elektrogeräte im Badezimmer
Beleuchtung und Steckdosen im Badezimmer
Dass wir Elektrizität im Bad benötigen, ist klar. Auf ein gut beleuchtetes Badezimmer und Steckdosen möchte keiner verzichten. Für die elektrischen Anschlüsse gibt es innerhalb des Badezimmers sogenannte Schutzbereiche. In diesen Bereichen ist genau definiert, ob oder welche Leuchten, Steckdosen, Schalter und Geräte verwendet werden dürfen.
Bereich 0: Im Innenbereich von Badewannen, Duschen und Duschwannen dürfen sich auf gar keinen Fall Steckdosen oder Schalter befinden. Sollten Sie in diesem Bereich eine Beleuchtung wünschen, sind spezielle Leuchten für den Dusch- und Wannenbereich mit der Schutzart IP X7 vorgeschrieben. Diese sind auch beim Eintauchen in Wasser vor eindringender Flüssigkeit geschützt.
Bereich 1: Im Innenbereich von Duschen und Badwannen bis 225 cm Höhe sowie im Außenbereich von 60 cm um die Duschkabine bzw. Wanne herum sind Steckdosen und Schalter ebenso tabu. Hier dürfen allerdings fest installierte und fest angeschlossene Elektrogeräte, wie z. B. ein Lüfter, verwendet werden. Leuchten müssen in diesem Bereich die Schutzart IPX4 (Schutz gegenüber Spritzwasser) aufweisen und mit einer Schutzkleinspannung bis AC 25 V oder DC 60 V betrieben werden. Auch Handtuchtrockner nach DIN EN 60335-2-43 (VDE 0700-43) sind möglich. Bereich 1 endet z. B. am Badewannenrand.
Bereich 2: Dieser grenzt an Bereich 1 und wird mit einem Maß von 60 Zentimeter z. B. um die Badewanne erweitert. Hier dürfen Leuchten mit einer Schutzklasse IPX4 installiert werden. Auch hier sind Schalter und Steckdosen immer noch nicht erlaubt!
Außerhalb der Bereiche: Außerhalb der Bereiche 0, 1 und 2 bestehen keine besonderen Einschränkungen in Bezug auf Installationsgeräte oder Verbrauchsgeräte.
Aufgrund der komplexen Normen und Sicherheitsvorschriften empfehlen wir, die Installation in jedem Fall einer Elektrofachkraft zu überlassen. Ebenfalls ist die Überprüfung der Funktionalität der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung oder deren Nachrüstung zu empfehlen.
Darf ich mit Smartphone in die Badewanne?
Wir raten Ihnen dringend davon ab, Kleingeräte wie Tablets oder Handys mit in die Badewanne zu nehmen. Eine luxuriöse Lösung des Problems wäre hier ein fest installierter Fernseher im Bad. Allerdings gelten dabei Bestimmungen: Der Fernseher muss wasserfest sein und der hohen Raumfeuchtigkeit sowie den Temperaturschwankungen standhalten. Ebenfalls muss dieser vom Hersteller für die Verwendung z. B. im Bereich 1 deklariert sein. Verwenden Sie Geräte, die für den Gebrauch in Badezimmern gekennzeichnet sind. Viele Modelle sind zwar gegen Spritzwasser geschützt, vertragen aber keine hohe Luftfeuchtigkeit.
Auch Steckernetzteile z. B. zum Laden von Smartphones sind nicht sorglos im Badezimmer zu nutzen, weil auch bei diesen Produkten (gerade im Billigsegment) mit zu hohen Spannungen auf der Sekundärseite zu rechnen ist. Diese können in Verbindung mit Wasser zu gefährlichen Situationen führen. Wir raten dringend dazu, das Smartphone niemals mit in die Badewanne zu nehmen und es währenddessen noch zu laden!
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