Ist ein Blitzschutzsystem vorhanden, sind die geplanten Maßnahmen dahingehend zu bewerten, ob die bei Blitzeinschlag bestehende Gefährdung für das Gastgebäude erhöht wird oder nicht. Eine Erhöhung der Gefährdung kann vorliegen, wenn durch den Austausch oder die Erweiterung der Funkanlage
- neue Blitzstrom-Einleitungspunkte in das Gastgebäude geschaffen werden
- Blitzteilströme auf vorhandenen Leitungen oder Installationen erhöht werden
- Trennungsabstände nicht mehr eingehalten werden
Zur Bewertung von Schutzbereichen ist vorzugsweise das Blitzkugelverfahren anzuwenden. Wenn eine Erhöhung der Gefährdung vorliegt, dann muss das Blitzschutzsystem angepasst werden (siehe Abschnitt 4.2.1).
Beispiele für Änderungen an der Funkanlage, die keine Erhöhung der Gefährdung bewirken:
- Austausch/Erhöhung vorhandener Antennentragkonstruktionen, wenn diese als natürliche Fangeinrichtungen ausgeführt wurden (direkte Verbindung mit dem Äußeren Blitzschutz). Dies gilt auch, wenn die erhöhten Masten die bisherigen Schutzbereiche überragen.
- Austausch/Erhöhung von Antennentragkonstruktionen mit getrennten Fangeinrichtungen, wenn nach der Änderung die benötigten Schutzbereiche weiterhin vorhanden und der Trennungsabstand eingehalten ist.
- Austausch oder Erweiterung von Antennen innerhalb der vorhandenen Schutzbereiche, z. B. neue aktive Antennen an vorhandener Antennentragkonstruktion.
- Austausch oder Erweiterung von Antennen, die für direkte Blitzeinschläge ausgelegt sind, außerhalb vorhandener Schutzbereiche, wenn dadurch in den vorhandenen Leitungen oder Installationen keine erhöhten Blitzteilströme auftreten.
- Austausch oder Erweiterung von Systemtechniken innerhalb der vorhandenen Schutzbereiche, z. B. neue Kabel auf vorhandenen Kabeltrassen.
4.2.1 Anpassung des Blitzschutzsystems
Alle neuen Bestandteile der Funkanlage werden im Schutzbereich von neu zu errichtenden Fangeinrichtungen installiert.
Die Einleitung von Blitzteilströmen in das Gebäude über neue Bestandteile der Infrastruktur ist zu vermeiden. Hierfür ist in der Regel ein getrenntes Blitzschutzsystem für den geänderten Teil vorteilhaft.
In der Praxis wird für die neu errichteten Bestandteile der Funkanlage ein getrennter Blitzschutz installiert (Bild). Dieser kann durch die Anwendung von Isolierstäben oder durch die Verwendung von hochspannungsfesten isolierten Systemen realisiert werden. Zwischen den Bestandteilen der Funkanlage, wie z.B. Antennentragkonstruktion, Kabelwege und den blitzstromführenden, metallenen Bestandteilen des Gastgebäudes ist der Trennungsabstand einzuhalten.
Nachtrag siehe Fußnote 1
4.2.2 Keine Anpassung des Blitzschutzsystems
Die Änderungen der Funkanlage werden ohne zusätzliche Blitzschutzmaßnahmen durchgeführt.
4.2.3 Anpassung der Antennenerdung
Wird eine Funkanlage, für die eine Antennenerdung errichtet wurde, erweitert oder geändert, so ist i. d. R. keine Änderung an der Antennenerdung erforderlich.
Es ist jedoch bei einem Aufbau von neuen Antennenmasten zu prüfen, ob zusätzliche Erdungsleitungen nach [1] notwendig werden.