EU-Datenschutzgrundverordnung setzt neuen Standard
Was den rechtlichen Bereich beim Umgang mit Daten angehe, müsse man nicht bei Null anfangen, bemerkte der Rechtsanwalt Philipp Reusch von der Berliner Kanzlei reuschlaw Legal Consultants. Die Unternehmen seien durch die Regulierungen zur Produkthaftung seit Jahren in einen funktionierenden Rechtsrahmen eingebunden. Entsprechende Regeln sollten auch für den IT-Bereich und den Umgang mit Daten erreicht werden. Hier werde mit der EU-Datenschutzgrundverordnung ein neuer Standard gesetzt. Es sei auch damit zu rechnen, dass sich bei missbräuchlicher Verwendung von Daten Schadensersatzforderungen von Verbraucherseite ableiten ließen. „Es kann zu einem massiven Druck auf die Unternehmen kommen“, sah Reusch voraus. Noch in diesem Jahr sei mit „drakonischen Strafen“ zu rechnen, auch wenn sie nicht das Höchstmaß von vier Prozent des Umsatzes erreichen dürften.
Gerade der Umgang mit Daten stellt sich derzeit als sowohl rechtlicher Gestaltungsprozess wie auch als Neuland für wirtschaftliche Chancen dar. Wem gehören die Fahrinformationen der volldigitalisierten Kraftfahrzeuge? Dem Autohalter, dem Autohersteller oder dem Betreiber der Übertragungstechnik? Aus den Informationen lassen sich nicht nur wichtige Sicherheits-Informationen gewinnen, die vor einem bevorstehenden Ausfall der Technik warnen und damit Kosten sparen. Sie können aber auch für werbliche Zwecke eingesetzt werden und das Konsumentenverhalten beeinflussen. Auf diese Aspekte wurde in der Diskussion hingewiesen.
Potenziale für neue Geschäftsmodelle
„Wenn wir es richtig anpacken, entstehen neue Schlüsselkompetenzen“, unterstrich VDE-Präsident Kegel. Mit innovativen und robusten IT-Sicherheitslösungen könne sich Deutschland vom internationalen Wettbewerberfeld abheben. Kegel: „Unser Know-how für komplexe Smart Grids in Stromversorgung und Telekommunikation bieten die Chance, Cyber Security Made in Germany zu einer internationalen Qualitätsmarke zu machen.“ Dies gelte auch für das Thema Datenschutz, das in Deutschland auf hohem Niveau diskutiert werde. „Hier schlummern Potenziale für neue Geschäftsmodelle“.
Um diese neuen Geschäftsmodelle für die datenschutzkonforme Weiternutzung der Digitalinformationen zu unterstützen, werden im Umfeld der Komptenzzentren für IT-Sicherheitsforschung die Gründer von neuen Start-ups gezielt gefördert, berichtete Lukas. Das „Ökosystem“ von Forschungsumfeld und jungem Unternehmertum biete dafür günstige Voraussetzungen.
Aber auch etablierte Unternehmen und ihre Beschäftigten könnten in neuer Weise an die Einrichtungen der Wissenschaft angebunden werden, so ein weiterer Lösungsvorschlag des VDE-Abends. So plädierte Abteilungsleiter Lukas aus dem Bundesbildungsministerium für die Errichtung von „An-Instituten für Weiterbildung“ an den Fachhochschulen. So wie es seit Jahren „An-Institute“ für die Forschung gebe, die von Hochschulen und Unternehmen gemeinsam getragen werden, könnte mit einer entsprechenden Bildungs-Variante der starke Bedarf zur Schulung von Fachkräften gedeckt werden. In einigen Fällen, so eine weitergehende Anregung, könnte auch der VDE eine „Patenschaft“ für derartige An-Institute übernehmen.