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26.10.2018 Pressemitteilung

Sicherheit im Smart Home: VDE|DKE und DFK schließen Lücke mit neuer Vornorm

Kriminal- und Normungsexperten überarbeiteten gemeinsam Norm aus 2013 und integrierten das Thema „Sicherheitstechnik im Smart Home“. Vornorm legt den Grundstein für die finanzielle Förderung von Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen in Neu- und Bestandsbauten. 

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(Frankfurt/Bonn, 26. Oktober 2018) Jedes Jahr erfasst die Polizei rund 120.000 Fälle von Wohnungseinbruchsdiebstahl. Der finanzielle Schaden liegt bei etwa 420 Millionen Euro. Immer mehr Haushalte greifen deshalb auf Smart-Home-Systeme zur Einbruchsprävention zurück. Aber nicht genug. Um den Einbau einbruchhemmender Sicherheitstechnik inklusive Smart-Home-Anwendungen mit staatlichen Finanzanreizen fördern zu können, hat die vom VDE getragene Normungsorganisation DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (VDE|DKE) jetzt zusammen mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) die Vornorm DIN VDE V 0826-1 "Überwachungsanlagen – Teil 1: Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung" veröffentlicht. Die Vornorm beinhaltet neben mechanischen Sicherungskonzepten für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungen im Bestands- und Neubau auch die Anforderungen an die Sicherheitstechnik im Smart Home.

Finanzielle Förderung gekoppelt an Anforderungen der VDE-Vornorm

„Das Thema Einbruchschutz spielt eine große Rolle beim DFK. Unser Ziel ist es, zusammen mit Partnern staatliche Finanzanreize für den Einbau einbruchhemmender Sicherheitstechnik inklusive Smart-Home-Anwendungen sowohl in Bestands- wie auch Neubauten zu initiieren, um so die hohe Zahl an Einbruchsdiebstählen weiter nach unten zu bringen. Die Innenministerkonferenz stimmte im September 2017 unserem Konzept zu. Um einem qualitativen Anspruch gerecht zu werden, sehen wir für eine finanzielle Förderung von Sicherheitstechnik eine Norm als Grundlage für erforderlich an“, erklärt Gerald Muß, Leitender Kriminaldirektor beim DFK. Zusammen mit den VDE|DKE-Normungsexperten überarbeiteten die Kriminalexperten daraufhin die bestehende Norm von 2013 und integrierten den Aspekt der Sicherheitstechnik im Smart Home. Sie gilt auch für Systeme mit Anbindung ans Internet. Die Vornorm richtet sich an Polizei, Versicherer, Feuerwehr, Brandschutzdienststellen, Planer, Architekten, gewerbliche Installateure, Hersteller und Fachfirmen von Sicherheitsanlagen sowie Bauherren, Eigentümer, Betreiber, Nutzer und Bewohner von Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. Die Vornorm wurde im Komitee "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" von VDE|DKE erarbeitet.

Über das Smart Home

Smart Home umfasst Systeme und technische Verfahren für Wohnungen und Häuser, bei denen vor allem vernetzte, fernsteuerbare Geräte wie Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Heizung, Lüftung, Tür-/Tor-/Fensteröffnungen aber auch sicherheitstechnische Installationen eingesetzt werden. Zu letzteren zählen insbesondere Maßnahmen zur Detektion und Videoaufzeichnung von Situationen, die durch Einbruch, Bedrohung, Brand, gefährliche Gase und austretendes Wasser sowie technische Defekte entstehen können. Warnungen erfolgen dann an berechtigte Personen wie Bewohner, Wachdienst und Nachbarn, innerhalb und/oder außerhalb des Objektes.

Die Vornorm ist im VDE Verlag unter https://www.vde-verlag.de/normen/0800504/din-vde-v-0826-1-vde-v-0826-1-2018-09.html erhältlich.

Weitere Informationen:

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