(Frankfurt am Main, 11. September 2026) Die ersten gesetzlichen Anforderungen des Cyber Resilience Acts (CRA) gelten seit dem 11. September 2026. Daran erinnert der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE). „Ab sofort müssen Hersteller Prozesse eingerichtet haben, mit denen sie aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle erkennen, bewerten und fristgerecht melden können“, sagt Alexander Matheus, Senior Expert Smart Technologies und Information Security beim VDE Institut. Werden die vorgeschriebenen Meldungen nicht fristgerecht abgegeben, drohen Sanktionen durch die Marktaufsichtsbehörden. Der CRA sieht Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor.
„Gemeldet werden müssen aktiv ausgenutzte Sicherheitslücken sowie schwerwiegende Sicherheitsvorfälle, die die Sicherheit eines Produkts mit digitalen Elementen beeinträchtigen“, erklärt Matheus. „Die Fristen sind dabei sehr kurz. Unternehmen müssen innerhalb enger Zeitfenster reagieren und entsprechende Meldungen an die zuständigen Stellen übermitteln. Deshalb sind klare Prozesse und Verantwortlichkeiten entscheidend.“
CRA bringt erheblichen Anpassungsbedarf mit sich
Mit dem CRA dürfen künftig nur noch Produkte mit digitalen Elementen eine CE-Kennzeichnung erhalten, wenn sie die vorgeschriebenen Cybersecurity-Anforderungen erfüllen. Nur dann dürfen sie auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Betroffen sind Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, darunter beispielsweise vernetzte Haushaltsgeräte, industrielle Steuerungssysteme, Softwareprodukte oder Komponenten im Internet der Dinge. Für viele Unternehmen bedeutet der CRA erheblichen organisatorischen und technischen Anpassungsbedarf. Neben einem erhöhten Dokumentationsaufwand müssen Entwicklungsprozesse angepasst werden. Zudem wird ein kontinuierliches Schwachstellenmanagement erforderlich. Die Überwachung von Lieferanten und Zulieferern gewinnt ebenfalls an Bedeutung.