03.06.2006 Frankfurt Fachinformation

Gemeinsame Erklärung zum sicheren Umgang mit Elektrizität

Die Nutzung der Elektrizität ist heute praktisch in allen Lebensbereichen unverzichtbar. Dieser umfassende Einsatz elektrischer Energie erfordert ein hohes Maß an Sicherheitsvorkehrungen, um die von der Elektrizität ausgehenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Tiere und Sachwerte möglichst klein zu halten.

Bei Elektroinstallationen erstrecken sich diese Sicherheitsvorkehrungen auf die Auswahl von geeignetem Elektroinstallationsmaterial, dessen fachgerechter Verarbeitung sowie Wartung durch eine dafür autorisierte Elektrofachkraft nach den einschlägigen elektrotechnischen Vorschriften und Bestimmungen.

Trotz der ständigen Verbesserung der Sicherheit in der Elektrizitätsanwendung sind noch immer Todesfälle, schwerwiegende Verletzungen und erhebliche Sachschäden zu beklagen, die vorwiegend auf Unkenntnis der mit Strom verbundenen Gefahren zurückzuführen sind. Bei einer unsachgemäßen Elektroinstallation treten besondere Risiken z. B. bei Benutzung von elektrischen Geräten in Feuchträumen oder im Freien auf.

Es erfüllt mit Sorge, dass Elektroinstallationsmaterial zunehmend von unzureichend vorgebildeten Personen oder Laien verarbeitet wird. Dies birgt ein hohes Risiko für Leben und Gesundheit durch elektrischen Schlag und durch Brände, ausgelöst durch den elektrischen Strom.

Wer Elektroinstallationsarbeiten – fahrlässig oder aus Unwissenheit – nicht fach- und normengerecht durchführt und für diese Arbeiten nicht autorisiert ist, kann sich im Falle eines Personenschadens strafbar machen oder auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus kann bei einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Arbeit an elektrischen Einrichtungen der Sachversicherungsschutz (z. B. Feuerversicherung) entfallen.

Die unterzeichnenden Institutionen sehen sich daher veranlasst, auf die Einhaltung nachstehender Mindestanforderungen hinzuweisen:

  • Elektrische Anlagen dürfen nur durch autorisierte Elektrofachkräfte errichtet, erweitert, geändert und in Stand gehalten werden. Dies sind ausgewiesene Fachleute, die beim Verteilungsnetzbetreiber (früher Energieversorgungsunternehmen) in das Installateurverzeichnis eingetragen sind. Sie übernehmen die Verantwortung für Sicherheit und Funktionsfähigkeit der elektrischen Anlage und beantragen jede Inbetriebsetzung beim Verteilungsnetzbetreiber.
    Dies muss z. B. von Bauherren, Vermietern, Hausverwaltungen und Mietern beachtet werden.
  • Elektrische Anlagen müssen mindestens dem Stand der Sicherheitstechnik zum Zeitpunkt der Errichtung entsprechen. Das gilt ebenso für die verwendeten Materialien und Geräte.
  • Von Unternehmern sind regelmäßig Instandhaltung, d. h. Prüfung, Wartung und Instandsetzung ihrer elektrischen Einrichtungen zu veranlassen. Dies trägt zu einer Verringerung der Unfallhäufigkeit im gewerblichen Bereich bei und wird daher auch für den privaten Bereich empfohlen. Die erforderlichen Arbeiten sind ausschließlich durch dafür autorisierte Elektrofachkräfte durchzuführen.
  • Vermieter sollten zur eigenen Entlastung bei einem Mieterwechsel die elektrische Einrichtung durch eine dafür autorisierte Elektrofachkraft überprüfen lassen, da sie in der Regel nicht beurteilen können, in welchem sicherheitstechnischen Zustand diese vom Vormieter überlassen wurden.

Die Beachtung vorstehender Hinweise verringert das Unfall- und Brandrisiko beim Umgang mit Elektrizität erheblich und fördert die sichere Nutzung elektrischer Energie.

Im März 2006

suf_gemeinsameErklaerung

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