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Stromunfall: Badewanne mit Elektrogerät

Tod von zwei Kindern in der Badewanne (Kassel, 2013): Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Ende 2013 starben in Kassel zwei Kinder in einer Badewanne. Im Badewasser wurde ein Haarschneider gefunden, dessen Kabel noch mit einer Steckdose verbunden war. Der VDE Fachausschuss Sicherheits- und Unfallforschung (VDE SUF) befasste sich intensiv mit dem Fall. Nun wurde ein Bericht veröffentlicht, in dem die Ergebnisse zur Wirkung elektrischer Ströme auf Menschen in einer Badewanne sowie mögliche Schutzmaßnahmen zusammengefasst werden. Klare Aussage: Aus den Untersuchungsergebnisse lassen sich weder eine Forderung nach Änderung der Schutzklasse elektrischer Geräte im Badezimmer noch einer Anpassung des Normenwerks ableiten.

Stromunfall: Badewanne mit Elektrogerät

Ende 2013 starben in Kassel zwei Kinder in einer Badewanne. Im Badewasser wurde ein Haarschneider gefunden, dessen Kabel noch mit einer Steckdose verbunden war. Der VDE Fachausschuss Sicherheits- und Unfallforschung (VDE SUF) befasste sich intensiv mit dem Fall. Nun wurde ein Bericht veröffentlicht, in dem die Ergebnisse zur Wirkung elektrischer Ströme auf Menschen in einer Badewanne sowie mögliche Schutzmaßnahmen zusammengefasst werden. Klare Aussage: Aus den Untersuchungsergebnisse lassen sich weder eine Forderung nach Änderung der Schutzklasse elektrischer Geräte im Badezimmer noch einer Anpassung des Normenwerks ableiten.

Der mutmaßliche Stromunfall geschah am 10. November 2013. Dabei wurden zwei Kinder – ein sechsjähriger Junge und seine vierjährige Schwester – getötet. Aus der Gerichtsakte geht hervor, dass der Vater seine beiden Kinder nach eigenen Angaben etwa 20 Minuten alleine in der Badewanne ließ. Nach seiner Rückkehr hörte er aus dem Badezimmer ein summendes Geräusch. Daraufhin schaltete er den Strom aus, in dem die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) manuell betätigte, und verständigte den Notarzt. In der Badewanne hing ein eingeschalteter Haarschneider.

Der VDE Fachausschuss Sicherheits- und Unfallforschung (VDE SUF) befasste sich mit dem Fall, seit ihm nach Abschluss der Berufungsverhandlung im Februar 2016 Auszüge der Gerichtsakte zur Verfügung stehen. Die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen technischen Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass die elektrische Anlage in der Wohnung den Anforderungen gemäß DIN VDE 0100-701:2008-10 entspricht. Die betroffene Installation wurde zwei Jahre vor dem Unfall erneuert, hat einen Zusatzschutz mit 30-mA-RCD und weist keine Mängel auf. Im Zuge der Diskussionen im VDE Fachausschuss ergaben sich zusätzliche Fragestellungen, weshalb weitere Untersuchungen in Prüflaboren der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse und des VDE durchgeführt wurden. Mit Blick auf die weite Verbreitung von Haartrocknern in Badezimmern und die offensichtlichen Geräteunterschiede wurde vergleichend auch diese Gerätegruppe in die Untersuchungen einbezogen.


Aus den bisherigen Untersuchungen lassen sich die folgenden Schlüsse ziehen:

  • Eine Forderung zur Änderung der Schutzklasse für Haartrockner und Rasierapparate sowie die Einführung einer zusätzlichen Schutzleiters (PE-Elektrode) in den Geräten, damit die RCD-Auslösung bei zufälligem Betrieb im Wasser wahrscheinlicher wird, lässt sich nicht ableiten.
  • Die Absenkung des Bemessungsfehlerstromes von RCD in Badstromkreisen von 30 mA auf 10 mA, wie in den USA üblich, könnte für verschiedene Unfallszenarien vorteilhaft sein.
  • Es besteht keine Notwendigkeit, in den Normen den Einbau von 10-mA-RCD in die betreffenden Geräte – Haartrockner, Rasierapparat usw. – zu fordern.
  • Die Annahme eines Unfalls, der wegen eines RCD mit zu geringer Empfindlichkeit für beide Kinder tödlich ausging, ist nach den Untersuchungen nicht gegeben. Auf Grundlage des untersuchten Unfalls ist deshalb keine Änderung der (bewährten) Normen nötig.

Im Rahmen der Untersuchungen ergaben sich für den VDE SUF weitere Fragenstellungen, die in zusätzlichen Untersuchungen und Simulationen geklärt werden sollen.

„Trotz des hohen Sicherheitsniveaus durch die VDE-Normen ist elektrischer Strom vom Grundsatz her gefährlich. Dass Bewusstsein dafür in der Öffentlichkeit zu schaffen, ist auch Aufgabe des VDE“, so Thomas Raphael, Geschäftsführer des VDE SUF. „Deshalb darf auch ein Smartphone nicht während des Ladens in der Badewanne benutzt werden“, rät der Experte.

(15.02.2019)

Gemeinsame Erklärung zum sicheren Umgang mit Elektrizität

Die Nutzung der Elektrizität ist heute praktisch in allen Lebensbereichen unverzichtbar. Dieser umfassende Einsatz elektrischer Energie erfordert ein hohes Maß an Sicherheitsvorkehrungen, um die von der Elektrizität ausgehenden Gefahren für Leben, Gesundheit, Tiere und Sachwerte möglichst klein zu halten.

Bei Elektroinstallationen erstrecken sich diese Sicherheitsvorkehrungen auf die Auswahl von geeignetem Elektroinstallationsmaterial, dessen fachgerechter Verarbeitung sowie Wartung durch eine dafür autorisierte Elektrofachkraft nach den einschlägigen elektrotechnischen Vorschriften und Bestimmungen.

Trotz der ständigen Verbesserung der Sicherheit in der Elektrizitätsanwendung sind noch immer Todesfälle, schwerwiegende Verletzungen und erhebliche Sachschäden zu beklagen, die vorwiegend auf Unkenntnis der mit Strom verbundenen Gefahren zurückzuführen sind. Bei einer unsachgemäßen Elektroinstallation treten besondere Risiken z. B. bei Benutzung von elektrischen Geräten in Feuchträumen oder im Freien auf.

Es erfüllt mit Sorge, dass Elektroinstallationsmaterial zunehmend von unzureichend vorgebildeten Personen oder Laien verarbeitet wird. Dies birgt ein hohes Risiko für Leben und Gesundheit durch elektrischen Schlag und durch Brände, ausgelöst durch den elektrischen Strom.

Wer Elektroinstallationsarbeiten – fahrlässig oder aus Unwissenheit – nicht fach- und normengerecht durchführt und für diese Arbeiten nicht autorisiert ist, kann sich im Falle eines Personenschadens strafbar machen oder auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus kann bei einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Arbeit an elektrischen Einrichtungen der Sachversicherungsschutz (z. B. Feuerversicherung) entfallen.

Die unterzeichnenden Institutionen sehen sich daher veranlasst, auf die Einhaltung nachstehender Mindestanforderungen hinzuweisen:

  • Elektrische Anlagen dürfen nur durch autorisierte Elektrofachkräfte errichtet, erweitert, geändert und in Stand gehalten werden. Dies sind ausgewiesene Fachleute, die beim Verteilungsnetzbetreiber (früher Energieversorgungsunternehmen) in das Installateurverzeichnis eingetragen sind. Sie übernehmen die Verantwortung für Sicherheit und Funktionsfähigkeit der elektrischen Anlage und beantragen jede Inbetriebsetzung beim Verteilungsnetzbetreiber.
    Dies muss z. B. von Bauherren, Vermietern, Hausverwaltungen und Mietern beachtet werden.
  • Elektrische Anlagen müssen mindestens dem Stand der Sicherheitstechnik zum Zeitpunkt der Errichtung entsprechen. Das gilt ebenso für die verwendeten Materialien und Geräte.
  • Von Unternehmern sind regelmäßig Instandhaltung, d. h. Prüfung, Wartung und Instandsetzung ihrer elektrischen Einrichtungen zu veranlassen. Dies trägt zu einer Verringerung der Unfallhäufigkeit im gewerblichen Bereich bei und wird daher auch für den privaten Bereich empfohlen. Die erforderlichen Arbeiten sind ausschließlich durch dafür autorisierte Elektrofachkräfte durchzuführen.
  • Vermieter sollten zur eigenen Entlastung bei einem Mieterwechsel die elektrische Einrichtung durch eine dafür autorisierte Elektrofachkraft überprüfen lassen, da sie in der Regel nicht beurteilen können, in welchem sicherheitstechnischen Zustand diese vom Vormieter überlassen wurden.

Die Beachtung vorstehender Hinweise verringert das Unfall- und Brandrisiko beim Umgang mit Elektrizität erheblich und fördert die sichere Nutzung elektrischer Energie.

Im März 2006


BGFE, BAuA, BlB, DSH, DKE, DGB, GDV, HVBG, VDE, VDN, ZVEH, ZVEI
(unterzeichnende Verbände)

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