Welche Ausgabe nutze ich für meine CE-Erklärung?
Die CE-Erklärung eines Herstellers ist die Eintrittskarte zum Europäischen Markt. Aktuell ist die EN IEC 62368-1:2014 (2te Ausgabe) der geeignete Standard. Dieser ist im „Europäischen Amtsblatt“ der EU gelistet und besitzt damit die Vermutungswirkung zur Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie. Hierbei unterstützt der VDE mit technischen Prüfungen zur Absicherung der Produktsicherheit.
Daneben sind ein Großteil der europäischen Länder Mitglied im Bund der CENELEC. Es gilt somit ein gemeinsamer EN-Standard, der EN IEC 62368-1:2020 +A11:2020.
Hinweis: zum 06.07.2024 ist das DOW (date of withdraw) der EN IEC 62368-1:2014. gesetzt, danach gilt die Vermutungswirkung nicht mehr. Aktuell wird auf Grund der CENELEC Mitgliedschaft eine Delta-Analyse zur EN IEC 62368-1:2020+A11 2020 (3te Ausgabe) empfohlen. Diese Empfehlung passt sich an, wenn eine 4te Ausgabe der EN IEC 62368-1 vorliegt.
Es wird davon ausgegangen, dass die 4te Ausgabe im „Europäischen Amtsblatt“ der EU gelistet wird.
Welche Ausgabe nutze ich für meine UKCA-Erklärung?
Auch wenn sich hier eine Differenzierung durch einen anderen formellen Rahmen ergibt, so ist die UKCA-Erklärung stark an die CE-Erklärung angelehnt. Bezüglich des Standards zur technischen Bewertung gibt es keinen Unterschied. Zum 1. August 2023 hat die Britische Regierung zusätzlich erklärt, dass die CE-Kennzeichnung auf unbestimmte Zeit im britischen Markt weiterhin Anerkennung findet.