Die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act, AI Act) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird schrittweise anwendbar. Anbieter müssen die Anforderungen des AI Actes erfüllen, wenn sie ein KI-System (im Sinne von Art. 3 Abs. 1 AI Act) in der EU in Verkehr bringen möchten.
Handelt es sich bei dem KI-System um ein eigenständiges Produkt oder um die Sicherheitskomponente eines Produkts im Geltungsbereich der europäischen Harmonisierungsrechtsvorschriften des Anhangs I AI Act, das ebenfalls einem Konformitätsbewertungsverfahren durch einen Dritten unterzogen werden muss, wird es als KI-System mit hohem Risiko (Art. 6 (1) AI Act) eingestuft. Andere KI-Systeme gelten aufgrund ihres sensiblen Anwendungsbereichs ebenfalls als risikoreich (HR-KI), wenn sie gemäß Art. 6 Abs. 2 AI Act unter Bezugnahme auf Anhang III aufgeführt sind.
Die umfassenden Pflichten der HR-KI-Anbieter sind in Art. 16 AI Act zusammengefasst, die ab dem 2. August 2027 gelten. HR-KI-Anbieter sind daher gut beraten, so früh wie möglich mit einem Projekt zur Einhaltung des AI Actes zu beginnen.