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03.06.2026 Fachinformation

EU AI Act Compliance für Provider und Deployer

Mit der zunehmenden Verbreitung von General Purpose AI (GPAI) und KI-Agenten stehen Unternehmen vor einer neuen Realität. Künstliche Intelligenz ist längst nicht mehr nur ein einzelnes Modell. Vielmehr ist KI ein komplexes, dynamisches System aus Komponenten, Schnittstellen und autonomen Entscheidungslogiken.

Der EU AI Act bringt hierfür erstmals verbindliche Regeln. Doch gerade bei GPAI-Modellen und KI-Agenten wird schnell klar: Klassische Compliance-Ansätze greifen zu kurz. Verantwortlichkeiten sind verteilt, Systemverhalten ist nicht vollständig vorhersehbar und die Grenze zwischen Anbieter und Anwender verschwimmt zunehmend.

Dieser Beitrag zeigt, worauf es für technische Entscheider wirklich ankommt und wie sich Compliance praktisch umsetzen lässt.

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Die neue Ausgangslage: Von KI-Systemen zu KI-Ökosystemen

Der AI Act unterscheidet grundsätzlich zwei Rollen:

  • Provider: entwickeln und stellen KI-Modelle oder Systeme bereit
  • Deployer: setzen diese in konkreten Anwendungsfällen ein

Mit GPAI-Modellen wie großen Sprachmodellen entsteht jedoch eine neue Schicht. Modelle werden zur universellen Infrastruktur, auf der andere Systeme aufbauen. KI-Agenten gehen noch einen Schritt weiter. Sie nutzen Modelle aktiv, treffen eigenständig Entscheidungen und interagieren mit Tools und Datenquellen. Damit verschiebt sich der Fokus von statischen Systemen hin zu laufzeitgetriebenem Verhalten.

GPAI-Modelle: Die Basis moderner KI-Anwendungen

Pflichten auf Seiten der Provider

Anbieter von GPAI-Modellen müssen sicherstellen, dass ihre Technologie verantwortungsvoll nutzbar ist. Dazu gehören die folgenden Verantwortlichkeiten:

Technische Dokumentation:

  • Beschreiben von Architektur und Trainingsansätzen
  • Aufzeigen bekannter Limitationen und Risiken
  • Hinweisen auf geeignete Einsatzbereiche

Transparenz für nachgelagerte Akteure:

  • Informationen, die es Developern ermöglichen, Systeme compliant zu bauen
  • Unterstützung bei Evaluierung und Testing

Risikomanagement:

  • insbesondere bei Modellen mit hoher Reichweite oder systemischem Einfluss

Urheberrechtskonformität:

  • Offenlegung von Trainingsdaten-Kategorien
  • Information zum Umgang mit geschützten Inhalten

Entscheidend: Diese Pflichten beziehen sich auf das Modell selbst, nicht immer auf konkrete Anwendungen.

Pflichten auf Seiten der Deployer

Für Unternehmen beginnt die eigentliche Verantwortung erst beim Einsatz:

  • Bewertung des konkreten Use Cases
  • Einordnung in Risikokategorien
  • Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Betrieb

Das bedeutet:

Auch wenn ein Modell „AI Act-konform“ ist, kann seine Nutzung nicht-konform sein. Die entsprechende Due-Diligence-Prüfung liegt in der Verantwortung des Deployers.

KI-Agenten: Wenn Systeme eigenständig handeln

KI-Agenten verändern die Perspektive grundlegend. Sie sind nicht nur Interfaces zu Modellen, sondern aktive Akteure innerhalb von (Geschäfts-)Prozessen.

Typische Eigenschaften:

  • Zielorientiertes Verhalten (Planen und Ausführen)
  • Nutzung externer Tools (APIs, Datenbanken, Services)
  • iterative Entscheidungsprozesse
  • dynamisches Verhalten je nach Kontext

Damit entstehen neue Herausforderungen für Compliance.

Das zentrale Problem: Kontrolle entsteht zur Laufzeit

Der AI Act basiert auf der impliziten Annahme, dass das Verhalten eines Systems weitgehend vorab definiert ist. Bei KI-Agenten ist das jedoch nur eingeschränkt der Fall. Entscheidungen entstehen dynamisch, Verhalten ist situationsabhängig und Ergebnisse sind nicht vollständig deterministisch. Das führt zu einer entscheidenden Verschiebung, denn nicht mehr nur die Entwicklung bestimmt das Systemverhalten – sondern der Betrieb und ein dynamisches Umfeld.

Provider vs. Deployer: Eine neue Form der geteilten Verantwortung

In traditionellen KI-Systemen ist die Rollenverteilung klar: Während der Provider für das Modell, das Training und die Architektur verantwortlich ist, liegen die Anwendung, die Integration und den Betrieb des KI-Systems in Verantwortung des Deployers.

Bei agentenbasierten Systemen entsteht eine hybride Verantwortung:

Bereich

Hauptverantwortung

Modellverhalten

Provider

Zieldefinition

Deployer

Tool-Zugriff

Deployer

Systemgrenzen

Beide

Konkrete Entscheidungen  

emergent

Das führt zu einer zentralen Erkenntnis: Die Kontrolle wird zur entscheidenden Größe – nicht nur die Entwicklung.

Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Anbieter von GPAI-Modellen oder Agentenplattformen müssen ihre Systeme so gestalten, dass sie sicher betrieben werden können.

Wichtige Maßnahmen sind:

  • die Bereitstellung von Sicherheitsmechanismen (Guardrails, Filter),
  • die klare Dokumentation von Fähigkeiten und Grenzen,
  • die Unterstützung bei Risikoanalysen sowie
  • der Einsatz von Tools zur Evaluation von Modell- und Agentenverhalten.

Ziel ist es, die Grundlage für Compliance entlang der gesamten Nutzungskette zu schaffen.

Für Deployer liegt der Schwerpunkt auf dem kontrollierten Einsatz. Hierbei gelten die folgenden Anforderungen:

1. Use-Case-basierte Risikoanalyse

  • Welche Auswirkungen hat der Einsatz auf Menschen oder Entscheidungen?
  • Handelt es sich um ein Hochrisiko-System (z. B. HR, Kreditvergabe)?

Diese Einordnung bestimmt den Umfang der erforderlichen Maßnahmen.

2. Governance des Agentenverhaltens

  • Welche Ziele erhält der Agent?
  • Welche Handlungsspielräume hat er?
  • Welche Tools darf er nutzen?

Die Beantwortung dieser kritischen Fragen definiert  indirekt das Verhalten des Systems.

3. Human Oversight

  • kritische Aktionen sollten freigegeben werden
  • Eskalationsmechanismen müssen vorhanden sein
  • Menschen müssen eingreifen können

Autonomie bedeutet nicht Kontrollverlust. Der Mensch ist als Kontroll- und Leitinstanz führend im Zusammenspiel mit dem System.

4. Monitoring und Logging

  • Welche Entscheidungen wurden getroffen?
  • Warum wurden sie getroffen?
  • Welche Daten wurden genutzt?

Nachvollziehbarkeit ist ein zentraler Bestandteil von Compliance. Ohne diese Transparenz ist eine regulatorische Bewertung kaum möglich.

5. Prompt- und Policy-Management

In agentenbasierten Systemen ersetzen Prompts teilweise klassische Programmierung:

  • sie definieren Verhalten
  • sie steuern Entscheidungslogik

Deshalb sollten sie wie Code behandelt werden:

  • einzelne Zwischenstände und Anpassungen müssten versioniert werden
  • jede dieser Versionen muss getestet und bewertet werden

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Customer Support Agent

Ein KI-Agent beantwortet automatisiert Kundenanfragen und greift auf interne Dokumentation zu.

Bewertung:

  • in der Regel kein Hochrisiko-System
  • Fokus auf Transparenz und Nutzerinformation

Umsetzung:

  • klare Antwortleitlinien
  • Eskalation bei Unsicherheit
  • Logging von Interaktionen

Hier liegt der Fokus auf Qualität und Kontrolle, weniger auf strengen regulatorischen Anforderungen.

Beispiel 2: Recruiting-Agent im HR

Ein Agent bewertet Bewerbungen, führt Interviews und trifft Vorauswahlentscheidungen.

Bewertung:

  • Hochrisiko-System gemäß AI Act

Anforderungen:

  • umfassendes Risikomanagement
  • Dokumentation der Entscheidungslogik
  • Sicherstellung von Fairness und Nicht-Diskriminierung
  • verpflichtende menschliche Kontrolle

Wichtig:

Die Verantwortung liegt hier klar beim Unternehmen als Deployer – auch wenn die technische Basis extern ist.

Zentrale Erkenntnisse für die Praxis

1. Kontrolle schlägt Komplexität

Entscheidend ist nicht, wie leistungsfähig ein Modell ist, sondern wie gut sein Verhalten im Einsatz kontrolliert werden kann.

2. Verantwortung ist verteilt – aber nicht beliebig

Auch wenn mehrere Akteure beteiligt sind, bleibt die Verantwortung klar zugeordnet. Der Provider ist dafür verantwortlich, mit dem Modell eine sichere Grundlage zu liefern. Der Deployer ist zuständig für den verantwortungsvollen Einsatz.

3. KI-Agenten erfordern neue Governance-Modelle

Klassische Software-Governance reicht nicht aus. Notwendig sind Laufzeitkontrollen, dynamische Risikoanalysen und ein kontinuierliches Monitoring.

4. Compliance ist ein Architekturthema

Regulatorische Anforderungen lassen sich nicht nachträglich „draufsetzen“. Sie müssen Teil des Designs sein. Hierfür entscheidend sind die Systemarchitektur, API-Strukturen, Datenflüsse und Entscheidungsprozesse.

Fazit: Wer Agenten baut, gestaltet Verantwortung

Der Einsatz von GPAI-Modellen und KI-Agenten eröffnet enorme Chancen, birgt gleichzeitig aber auch neue regulatorische Anforderungen.

Für technisch orientierte Entscheider gilt:

  • Der AI Act ist kein Hindernis, sondern ein Designrahmen.
  • Compliance entsteht nicht durch Dokumente, sondern durch Systemgestaltung.
  • Der Deployer wird zur zentralen Instanz der Kontrolle.

Am Ende entscheidet nicht das Modell über die Regulierung – sondern das, was Unternehmen daraus machen.


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