Aufgrund eines Unfalls in einer Kindertagesstätte wurden wir von den Marktaufsichtsbehörden darauf aufmerksam gemacht, dass Steckdosen mit Shutter häufig auch als „kindersicher“, mit „Kinderschutz“ oder ähnlich beworben werden.
Bei dem zugrunde liegenden Unfallgeschehen soll ein Kind beim Spielen in einer Kindertagesstätte mit einem zu Bastelzwecken verwendeten Pfeifenreiniger an aktive Teile einer VDE zertifizierten Steckdose mit Shutter geraten sein. Besagte Steckdose wurde nach Aussage des Betreibers der Kindertagesstätte explizit wegen des angepriesenen „Kinderschutzes“ ausgewählt.
Aus diesem Anlass weisen wir darauf hin, dass die VDE Zertifizierung einer Steckdose mit Shutter keinesfalls als Nachweis eines „Kinderschutzes“ oder Ähnlichem geeignet ist. Die Verwendung des VDE Zertifizierungszeichens für eine Steckdose mit Shutter in Verbindung mit Begriffen wie „kindersicher“, „Kinderschutz“ oder Ähnlichem muss als irreführend eingestuft werden, da sie fälschlicherweise suggeriert, dass Kinder diese Steckdosen unbeaufsichtigt und in jeglicher Weise nutzen könnten, ohne dass für sie eine Gefahr bestünde.
Die fortgesetzte Verwendung des VDE Zertifizierungszeichens in diesem Zusammenhang wird daher als missbräuchliche Benutzung des VDE Zeichens gewertet und führt zum Entzug des VDE Zeichens. Diesbezügliche Vorkommnisse verfolgt das VDE-Institut seit dem 1. Juli 2020 nach.
Wegen des beschriebenen ernsten Zwischenfalls werden sämtliche Neuzertifizierungen von Steckdosen mit Shutter (das gilt auch für Aktualisierungen bestehender Zertifikate) ausschließlich auf Grundlage der neuen Norm DIN VDE 0620-1 VDE 0620-1:2021-02 ausgestellt. Demnach dürfen unter Verwendung der Lehre 13 sowohl über die Kontakteintrittslöcher als auch über alle weiteren im Einbauzustand zugänglichen Öffnungen der Steckdose keine spannungsführenden Teile berührbar sein.