Aufnahme eines jungen Mannes, der ein elektronisches Multimeter benutzt, während er einen Geschirrspüler in einem Haus repariert
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24.06.2024

Recht auf Reparatur

In der EU werden jährlich immer mehr ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte entsorgt. Laut einer Prognose des Global E-Waste Monitors wird die Menge des globalen Elektroschrotts bis 2030 auf 74,7 Millionen Tonnen ansteigen, wobei lediglich knapp 42 % recycelt werden. Um die Entstehung von Elektroschrott zu verringern und die Nachhaltigkeit von Haushaltsgeräten und Elektroprodukten zu verbessern, wird auf EU-Ebene das sogenannte „Recht auf Reparatur“ eingeführt.

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Hendrik Schäfer
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Derzeit ist es häufig einfacher und kostengünstiger, ein defektes Elektrogerät zu ersetzen, anstatt es zu reparieren. Drei Viertel der Konsument*innen entscheiden sich für den Ersatz eines defekten Geräts. Gründe dafür sind unter anderem fehlende Ersatzteile und die Zeit, die eine Reparatur in Anspruch nimmt. Wenn beispielsweise die Waschmaschine einer vierköpfigen Familie kaputtgeht, ist es oft unkomplizierter, ein neues Gerät online zu bestellen, das innerhalb weniger Tage geliefert wird, als auf einen Reparateur zu warten. Ein weiterer Aspekt, der viele Verbraucher*innen dazu bewegt, ein neues Gerät zu kaufen, ist der Wunsch, von technologischem Fortschritt zu profitieren, was bei manchen Geräten energieeffizienter sein kann als die Verlängerung des Lebenszyklus eines Altgeräts. Wann sich der Austausch eines defekten alten Gerätes lohnt, erfahren Sie hier.

Um diesem Wegwerfverhalten und übermäßigem Konsum entgegenzuwirken, möchte die Europäische Union die Reparatur von Produkten systematisch fördern. Langlebige Produkte haben in der Regel eine bessere Umweltbilanz als kurzlebige. Der Entwurf der Richtlinie über das „Recht auf Reparatur“ wurde im April 2024 vom EU-Parlament angenommen. Nach Inkrafttreten haben alle EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, sodass das Recht auf Reparatur voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2026 wirksam wird.

Was ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Recht auf Reparatur?

Innerhalb der Gewährleistungspflicht

Geht ein Gerät innerhalb der zweijährigen Gewährleistung nach dem Kauf kaputt, sollte dies zeitnah beim Hersteller reklamiert werden. Die kostenlose Reparatur hat nun Vorrang vor dem Austausch, sofern die Kosten dafür nicht höher sind als die einer Ersatzlieferung und die Reparatur keine „erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher“ verursacht. Es ist ratsam, innerhalb der Gewährleistungsfrist auf eigene Reparaturversuche zu verzichten, um den Rechtsanspruch auf eine kostenlose Reparatur nicht zu verlieren.

Nach der Gewährleistungspflicht

Für defekte Geräte, die nicht mehr unter die Gewährleistung fallen, sieht das Recht auf Reparatur weiterhin eine Reparaturpflicht des Herstellers vor, allerdings nicht mehr kostenlos. Dies gilt für die folgenden Produktgruppen, sofern eine Reparatur möglich ist:

  • Waschmaschinen, Waschtrockner und Wäschetrockner
  • Geschirrspüler
  • Kühlgeräte
  • Elektronische Displays (z. B. Monitore und Fernseher)
  • Schweißgeräte
  • Staubsauger
  • Server und Datenspeicherprodukte
  • Smartphones und Tablets
  • Batterien für E-Bikes und E-Scooter

Mit dem Recht auf Reparatur werden Hersteller verpflichtet, Ersatzteile leichter verfügbar zu machen und Reparaturanleitungen bereitzustellen. Dadurch sollen auch unabhängige Werkstätten oder sogenannte Reparaturcafés die Möglichkeit haben, die Produkte zu reparieren. Zudem soll eine einjährige Gewährleistung nach der Reparatur eingeführt werden.

Die Dauer, für die eine Reparatur angeboten werden muss, hängt von der Art des Produkts ab und wird voraussichtlich zwischen 5 und 10 Jahren liegen. Die Reparaturkosten sind vom Käufer zu tragen, dürfen jedoch nicht unangemessen hoch sein. Preise für typische Reparaturen müssen auf einer Webseite einsehbar sein.

Sollten Sie Ihr Gerät dennoch entsorgen müssen, achten Sie bitte auf eine fachgerechte Entsorgung. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie hier.


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Produkt-/Modellspezifische Herstellerangaben sollen unbedingt eingehalten werden.