Blitzschutz-Fachkraft in den VDE-Normen
Seit 2006 wird in den VDE-Blitzschutznormen der Begriff der "Blitzschutz-Fachkraft" genutzt. Allerdings ist im international harmonisierten Normentext keine Definition dieses Begriffs enthalten. Der VDE|ABB hat deshalb eine Beschreibung verfasst, die im nationalen Vorwort der VDE-Blitzschutznormen Einzug gefunden hat. Im Vorwort von VDE 0185-305-3 heißt es:
- Als Blitzschutz-Fachkraft gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann. Die Bereiche Planung, Prüfung und Errichtung erfordern unterschiedliche Kenntnisse.
- Eine Blitzschutz-Fachkraft muss sich laufend über die örtlich geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften und die einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik informieren. Der Nachweis kann durch die regelmäßige Teilnahme an nationalen Weiterbildungsmaßnahmen geführt werden.
- Die Blitzschutz-Fachkraft verfügt über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes (Hinweis: In einzelnen Bundesländern sind die Voraussetzungen in speziellen Prüfverordnungen (PV) angegeben, z. B. Technische Prüfverordnung (TPrüfVO) NRW, § 3 , oder Landesverordnung über die Prüfung haustechnischer Anlagen und Einrichtungen - Rheinland-Pfalz,)
- Die Blitzschutz-Fachkraft erfüllt wenigstens eine der nachfolgenden Anforderungen...
Blitzschutz im Handwerk
Die in der vorstehenden Definition genannte Mindestdauer einer Berufserfahrung geht nicht konform mit dem deutschen Handwerksrecht. Hier gilt: Wer eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, kann - ohne weitere Berufserfahrung - das entsprechende Gewerk ausüben. Damit können Elektrofachkräfte, Dachdecker, Klempner prinzipiell bereits im ersten Berufsjahr Blitzschutzsysteme errichten.
Andererseits müssen sich Auftraggeber der Qualifikation der Personen vergewissern, die Sie zur Ausführung von Facharbeiten beauftragen wollen. Ein üblicher Weg ist die Überprüfung mit Hilfe von Weiterbildungszertifikaten wie z. B. mit der Urkunde "VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft".
VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft / VDE qualifizierte Person für Blitzschutz
Blitzschutzsysteme gehören zu den sicherheitstechnischen Einrichtungen von Gebäuden, die im Ernstfall Leben retten. Der VDE-Ausschuss Blitzschutz und Blitzforschung (VDE|ABB) begann deshalb bereits in den 1980er Jahren mit der Vermittlung der speziellen Kenntnisse, die für die Planung, Errichtung und Prüfung von Blitzschutzsystemen notwendig sind. Heute existieren verschiedene Seminare, die die unterschiedlichen Teilgebiete im Blitzschutz abdecken und auf die jeweilige Qualifikation der Personen, die sich weiterbilden, zugeschnitten sind.
- In einwöchigen Grundseminaren werden fundierte Kenntnisse des Äußeren und Inneren Blitzschutzes auf Basis der Normenreihe VDE 0185-305 Blitzschutz vermittelt. In einer schriftlichen Prüfung wird das erworbene Wissen abgefragt. Wer diese Prüfung mit Erfolg ablegt, kann sich "VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft" nennen.
Für den Blitzschutz bei (Open-Air-) Veranstaltungen wurde ein spezielles Grundseminar konzipiert. Wer dieses mit bestandener Prüfung abschließt, kann sich "VDE qualifizierte Person für Blitzschutz bei Veranstaltungen" nennen. - Um das Wissen aktuell zu halten, werden zusätzlich Aufbauseminare und Aktualisierungsseminare zu speziellen Themen z. B. Blitzschutz für Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen angeboten. Für "VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkräfte" bzw. "VDE qualifizierte Personen für Blitzschutz" ist die Teilnahme an einem solchen Seminar innerhalb von fünf Jahren obligatorisch.
In das VDE-Verzeichnis können sich Personen eintragen, die
- eine geeignete berufliche Qualifikation zur Ausführung des Fachgebiets Blitzschutz oder eines seiner Teilgebiete besitzen
- an dem VDE-Grundseminar bei einem anerkannten Bildungsträger teilgenommen und
- die Prüfung erfolgreich ablegt haben und außerdem
- einen VDE-Account besitzen.
Nach der Eintragung erhalten die Personen auf Wunsch eine VDE-Urkunde "VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft" bzw. "VDE qualifizierte Person" zur Bestätigung der fachlichen Qualifizierung im Blitzschutz.
Wer zusätzlich in der Karte unter www.vde.com/blitzschutz-fachkraefte aufgeführt sein möchte, muss in seinem VDE-Account die Basis-, Adress- und ggf. Kontaktdaten als "öffentlich sichtbar" kennzeichnen.
Die Eintragung erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren, der mit dem Datum des letzten Seminartags beginnt. Sie kann um denselben Zeitraum durch die Teilnahme an einem der Qualifizierung entsprechenden Aufbau- bzw. Aktualisierungsseminar verlängert werden.
Die Kosten der Eintragung sind bereits in der Seminarteilnahmegebühr enthalten. Durch die Eintragung entstehen also keine zusätzlichen Kosten.