(01) Einführung
Der VDE führt das Verzeichnis VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkräfte (nachfolgend Verzeichnis). Es dient der öffentlichen Dokumentation von Personen mit einer VDE Weiterbildung im Fachgebiet Blitzschutz. Die jeweils aktuelle Version des Verzeichnisses ist abrufbar unter https://www.vde.com/blitzschutz-fachkraefte
Das Führen und die Veröffentlichung des Verzeichnisses ist eine freiwillige Leistung des VDE. Diese Leistung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden.
Eine Person gilt als VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft, wenn sie die in dieser Weiterbildungsrichtlinie definierten Voraussetzungen erfüllt und in dem Verzeichnis eingetragen ist. Die Eintragung wird mit einer Urkunde bestätigt; sie ist zeitlich befristet.
Die Person ist berechtigt, die Bezeichnung VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft gemäß der erlangten VDE Qualifizierung zu führen. Die Qualifizierung kann für einen Teilbereich des Blitzschutzes gelten. Details regelt die Anlage Qualifizierung.
Eine VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft erfüllt aus Sicht des VDE ABB die Voraussetzungen, als Blitzschutz-Fachkraft gemäß DIN EN 62305 (ggf. für einen Teilbereich des Blitzschutzes) qualifiziert zu sein.
Eine VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft ist verpflichtet, alle Arbeiten, die sie mit Bezug auf die Eintragung durchführt, gewissenhaft und unter Beachtung aller gesetzlichen sowie behördlichen Vorschriften und relevanten Normen durchzuführen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Andernfalls kann ein Widerruf der Eintragung erfolgen.
(02) Voraussetzungen und Eintragung
Die Eintragung als VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft erfolgt nur auf Antrag unter www.vde.com/blitzschutz-fachkraefte
Die Eintragung setzt voraus:
- die Teilnahme an einem entsprechenden Seminar (Anlage Seminarbeschreibungen) bei einem VDE anerkannten Bildungsträger (Kapitel 4)
- den Nachweis der theoretischen Kenntnissen durch bestandene Prüfung (Kapitel 2 (06))
- das Vorliegen der in der jeweiligen Seminarbeschreibung (Anlage Seminarbeschreibungen) definierten Voraussetzungen insbesondere bezüglich der geeigneten beruflichen Qualifikation
Die Voraussetzungen sind durch die Vorlage einer Teilnahmebescheinigung eines VDE anerkannten Bildungsträgers nach Maßgabe dieser VDE Weiterbildungsrichtlinie nachzuweisen. Die Übermittlung der Teilnahmebescheinigung kann im Online-Formular durch das Hochladen einer Datei oder durch das Zusenden per E-Mail, Fax oder Brief (mit einer Kopie der Teilnahmebescheinigung) erfolgen.
Voraussetzung für die Eintragung ist zudem ein persönlicher VDE Account, In diesem Account gibt der Teilnehmer an, welche Adressdaten im öffentlichen Verzeichnis sichtbar sind.
Nach beanstandungsfreier Prüfung aller Informationen und Unterlagen erfolgt die namentliche Eintragung in das Verzeichnis. Die Eintragung wird auf Wunsch durch eine Urkunde bestätigt.
Änderungen des Namens, der Adresse, der Kontaktdaten oder sonstiger Daten, die die Eintragung betreffen, sind in dem VDE Account einzutragen.
(03) Gültigkeit
Die Eintragung erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren, der mit dem Datum des letzten Seminartags beginnt.
Sie kann um denselben Zeitraum durch die Teilnahme an einem der Qualifizierung entsprechenden Aufbau- bzw. Aktualisierungsseminar verlängert werden (siehe Anlage Qualifizierung).
Die Eintragung kann seitens der VDE geprüften Blitzschutz-Fachkraft vorzeitig beendet werden. Dazu reicht eine schriftliche Mitteilung an VDE. Die Mitteilung ist an folgende Adresse zu richten: VDE e.V., ABB-Geschäftsstelle, Stresemannallee 15, 60596 Frankfurt, Deutschland, abb@vde.com
Die Eintragung kann seitens VDE durch schriftliche Anzeige vorzeitig beendet werden, wenn
- die Voraussetzungen nach dieser Weiterbildungsrichtlinie nicht mehr gegeben sind
- diese Weiterbildungsrichtlinie sich ändert und die Person die notwendigen Änderungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist umsetzt
- die Person die Bezeichnung der Qualifizierung bzw. das Logo unkorrekt verwendet (siehe Abschnitt Werbung)
- die Person bei berechtigten Beanstandungen seiner Arbeit als VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft (siehe Abschnitt Einführung) nicht innerhalb einer angemessenen Frist für Abhilfe sorgt.
Ein Widerspruch ist innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der schriftlichen Anzeige an den Vorsitzenden des VDE ABB zu richten.
(04) Kosten der Eintragung
Die Eintragung in das Verzeichnis ist für die VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft kostenlos.
(05) Werbung
Eine VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft darf mit dieser Bezeichnung für die Dauer der Gültigkeit der Eintragung werben. Dabei ist der in Anlage Qualifizierung genannte Wortlaut einzuhalten. Es ist jedoch untersagt, die Marke (bzw. den Namen) VDE oder Abwandlungen davon in die Firmenbezeichnung mit aufzunehmen.
Die Werbung darf nur in Zusammenhang mit dem Namen der als VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft eingetragenen Person erfolgen.
Sie darf nicht für Arbeiten ohne Bezug auf die Eintragung erfolgen. Im Zweifelsfall ist die Werbung mit dem VDE abzustimmen.
Die VDE geprüfte Blitzschutz-Fachkraft bzw. das Unternehmen, bei dem diese Person beschäftigt ist, darf auf die Qualifizierung mit dem in Anlage Qualifizierung aufgeführten Logo hinweisen (Download unter www.vde.com/blitzschutz-fachkraefte).
Das Logo darf unter Beibehaltung der Proportionen vergrößert oder verkleinert werden. Eine Mindesthöhe von 10 mm darf nicht unterschritten werden. Das Logo darf entweder in der vorgegeben Farbe oder in schwarz wiedergegeben werden. Das Logo darf auf der Homepage, in E-Mail-Signaturen, auf Briefköpfen, Werbeschriften und Veröffentlichungen verwendet werden.
Andernfalls kann - vorbehaltlich aller sonstigen rechtlichen Maßnahmen - ein Widerruf der Eintragung erfolgen.