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03.05.2011 Fachinformation

Empfehlungen zum Arbeiten unter Spannung

In den Besprechungen des ETG-Fachausschusses V2.2 "Arbeiten unter Spannung" wurden u.a. konkrete Fragestellungen aus der AuS-Praxis besprochen und folgende Empfehlungen formuliert:

Netztechnische Maßnahmen

Der Einsatz der Arbeitsschutz-Sicherung ist eine technische Möglichkeit, um die Kurzschlussleistung am Arbeitsplatz zu reduzieren. Die Entscheidung trifft der Netzbetreiber nach individueller Abschätzung der Netzbedingungen (Netzaufbau, Auslastung, eingebaute Betriebsmittel – z.B. NH-Sicherungsleisten, Lastschaltleisten, Verteiler).
(11.03.2010)

Arbeiten in Sekundärstromkreisen kein AuS, wenn ...

Arbeiten an Klemmleisten, Ein- und Ausbau von Geräten mit Klemmanschluss, Funktionsprüfungen, Fehlereingrenzung usw. sind kein AuS wenn :

  • Spannung < 50 V AC, < 120 V DC und Ik < 3 mA AC, < 12 mA DC oder
  • Spannung < 50 V AC, < 120 V DC oder
  • Lichtbogenenergie < 350 mJ

Das gilt auch für Arbeiten zur Fehlereingrenzung, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung. (BGR A3 - Gefährdungsbeurteilung ).

Werden diese Grenzen überschritten, liegt AuS vor, d.h. Einsatz von

  • mindestens 2 unabhängig voneinander wirkenden Isolierstrecken,
  • für AuS geeignete Werkzeuge, Geräte und Ausrüstungen
  • Personal mit AuS -Befähigung

ist notwendig. Eine Gefährdungsanalyse kann zu „Arbeitserleichterungen“ führen wie z.B.

  • bei Leitungsabsicherung <= 16 A: kein Visier
  • bei fingersicheren Anlagen: keine Standortisolation.

(01.04.2009)

Alleinarbeit beim AuS

Ein Unternehmer hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festzulegen, wie viele Personen an der Arbeitsstelle anwesend sein müssen.

Für AuS an Hochspannungsanlagen müssen grundsätzlich zwei oder mehrere AuS-Ausführende eingesetzt werden. AuS dürfen nur unter direkter Aufsicht einer hierzu benannten Person ausgeführt werden.

Bei AuS an Niederspannungsanlagen kann es zulässig sein, dass die Arbeiten nur von einem AuS-Ausführenden ausgeführt werden.
(23.10.2007)

EuP als zweite Person beim AuS

Der Einsatz einer EuP als zweite Person für Arbeiten unter Spannung wird vom FA nicht unterstützt.
(18.06.2007)

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