Der Fernmeldeturm in Neumünster vom Typ »FMT 10« gehört zu den Typentürmen der Reihe »FMT 8« bis »FMT 10« ohne Turmkopf und Betriebsgeschoss. Er dokumentiert die in den 1980er Jahren zunehmende Ausbreitung des Richtfunkverkehrs bis in die untere Netzebene sowie die inzwischen nur noch geringe Bedeutung des Richtfunks, der aber die starke Zunahme des mobilen Landfunkverkehrs gegenüber steht.
Beschreibung
erbaut: Ende 1980er Jahre (?)
Bauherr: Deutsche Bundespost
Der vermutlich in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre auf dem Gelände des Fernmeldebezirks Neumünster errichtete, 90 m hohe Fernmeldeturm vom Typ »FMT 10« ist als Stahlbetonturm mit geradem Schaft konstruiert. Er besitzt, wie alle Typentürme der Reihen »FMT 8«, »FMT 9« und »FMT 10« kein Betriebsgeschoss und dient als Richtfunkendpunkt sowie als Träger für die Antennen des Mobilen Landfunks. Die Antennen sind auf den beiden ursprünglich zur Aufnahme der Richtfunk-Parabolantennen bestimmten Antennenplattformen sowie am Schaft befestigt. Ob die auf den Turmschaft oben aufgesetzte UKW-Antenne noch der Abstrahlung der analogen Rundfunkprogramme dient, ist nicht bekannt.
Informationsstand: 09.08.2017
Schlagworte: Sendeanlagen; Informations- und Kommunikationstechnik (IKT); Nachrichten- und Kommunikationstechnik; Fernseh- / Fernmeldetürme
Stichworte: Deutsche Bundespost; Neumünster; Fernmeldeturm; FMT 10; Stahlbetonturm; Richtfunkendpunkt; Mobiler Landfunk; Parabolantenne; Antennenplattform; UKW-Antenne
Quelle(n)
- Jörg Schlaich / Fritz Leonhardt, Fritz, Zur konstruktiven Entwicklung der Fernmeldetürme in der Bundesrepublik Deutschland; in: Jahrbuch des elektrischen Fernmeldewesens 25(1974), S. 65-105
- de.wikipedia.org/wiki/ListederTypentürme (abgerufen am 23.06.2017)