Bahngleise in der Dämmerung
Patrick Poendl / Fotolia
29.06.2026 Publikation

Ist die Bahnfunkinfrastruktur in Deutschland stabil?

In dem Beitrag analysieren wir die Robustheit des GSM-R-Bahnfunknetzes der Deutschen Bahn, das ein einheitliches 2G-System darstellt und beziehen uns damit auf den bundesweiten Ausfall am 23. Juni 2026. Im Vergleich dazu ist das neue FRMCS durch Redundanz, moderne Architekturen und breite Frequenzbänder deutlich robuster. Die Lösung liegt in einem 5G-basierten Bahnfunksystem mit exklusiven Frequenzen, SIL 4-Zertifizierung und Cloud-nativer Architektur, das ab 2026 getestet und bis 2035 flächendeckend eingeführt werden soll. Die Modernisierung ist dringend nötig, um Verkehrssicherheit, Digitalisierung und technische Souveränität zu gewährleisten. Notfallpläne für die Migrationsphase und eine interministerielle Zusammenarbeit sind entscheidend.

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Zur Resilienz vom GSM-R-Bahnfunknetz und neuen Mobilfunkstandards, insbesondere FRMCS, in Deutschland

Herausforderungen des GSM-R:

  • Veraltete Technologie: Basierend auf 2G (1991), keine modernen Technologien 
  • Laut der Deutschen Bahn war die Ursache der Tausch eines Switches, einer Netzwerkverteilkomponente, der einen Software-Fehler zur Folge hatte.
  • Begrenzte Redundanz: Nur 4 MHz Downlink-Bandbreite, hohe Interferenzanfälligkeit (900-MHz-Band).
  • Starre Architektur: Das GSM-R Netz der Deutschen Bahn erfüllt hohe Sicherheitsstandards, ist aber insofern vulnerabel, weil es ein hierarchisches, zentralistisches Spezialnetz ist. Dies kann bei ungünstigen Bedingungen das Netz lahmlegen.

Vorteile von FRMCS (5G-basiert):

  • Technologiesprung: Von 2G zu 5G, breitbandig, dynamisch, Service-Based Architecture (SBA).
  • Robustheit: Deterministische Latenz, exklusive Frequenzen, SIL 4-Zertifizierung, Redundanz über zwei Bänder.
  • Cloud-native: Zustandslose Architektur, nahtlose Session-Übernahme bei Ausfällen.

Handlungsempfehlungen:

  • Beschleunigung der FRMCS-Einführung als nationale Infrastrukturaufgabe.
  • Notfallpläne für GSM-R-Ausfälle während der Migrationsphase.
  • Regulatorische Klarheit (EU-Rechtsrahmen ab 2028).

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