1. Geltungsbereich
1.1. Diese Regeln (sie heißen „AGB“) sind wichtig für alle, die bei einer Veranstaltung von VDE mitmachen. „VDE“ steht für Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V., nähere Informationen können unter www.vde.com/impressum eingesehen werden.
Eine „Veranstaltung“ kann zum Beispiel eine Konferenz, ein Kurs oder ein Seminar sein.
Was bei der Veranstaltung passiert und wie sie abläuft, steht im Programm der Veranstaltung. Zusätzlich gelten auch die „Allgemeinen Hinweise“, die beim Programm dabei sind.
1.2. Nur die Regeln von VDE (die AGB) gelten. Wenn Teilnehmende eigene Regeln haben, gelten diese nicht.
Auch dann nicht, wenn sie VDE ihre Regeln schicken – zum Beispiel in einer Bestellung oder einem Brief – und VDE nichts dazu sagt.
Auch wenn VDE trotzdem Leistungen erbringt, gelten nur die AGB von VDE.
1.3. Wenn VDE und eine teilnehmende Person besondere Absprachen treffen, gelten diese Absprachen vorrangig. Das heißt: Die besondere Absprache ist wichtiger als die AGB.
Diese Absprachen müssen schriftlich festgehalten werden – ein einfacher Text (z. B. E-Mail) reicht aus. Wenn es keinen Beweis gibt, zählt das, was VDE schriftlich bestätigt hat.
1.4. Manchmal braucht man für eine Veranstaltung einen Vertrag mit einer anderen Firma oder einem Online-Dienst. Zum Beispiel: Man muss sich bei einem Online-Anbieter registrieren oder ein Konto anlegen. Dann gelten auch die Regeln (AGB) von dieser anderen Firma.
Wichtig:
VDE ist nicht Vertragspartner für diese Dienste.
VDE ist auch nicht der Vertreter dieser Firma.
Wenn es Probleme oder Fragen gibt, ist die andere Firma dafür verantwortlich – nicht VDE.
2. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrags, Technische Voraussetzungen für eine Online-Teilnahme, Verfügbarkeit
2.1. Du kannst dich für eine Veranstaltung schriftlich oder online anmelden – zum Beispiel per E-Mail oder über ein Formular im Internet. Mit deiner Anmeldung sagst du: „Ich möchte verbindlich teilnehmen und akzeptiere die AGB.“
Du bist an deine Anmeldung gebunden, bis du eine Bestätigung von VDE bekommst.
Wichtig:
Wenn du eine automatische Nachricht bekommst (z. B. „Ihre Anmeldung ist eingegangen“), ist das noch keine Bestätigung.
Der Vertrag gilt erst, wenn VDE dir eine richtige Anmeldebestätigung schickt
Wenn es nur wenige Plätze gibt, zählt: Wer sich zuerst anmeldet, ist zuerst dabei.
2.2. Wenn du Zugangsdaten für eine Online-Veranstaltung bekommst (z. B. einen Link oder ein Passwort), musst du diese geheim halten. Du darfst sie nicht an andere Personen weitergeben. Du musst sie so aufbewahren, dass niemand anderes sie sehen oder benutzen kann.
2.3. Wenn du online an einer Veranstaltung teilnimmst (z. B. bei einem Online-Seminar oder einer Mischung aus Online und vor Ort), brauchst du:
• eine Internetverbindung
• einen Webbrowser (z. B. Chrome, Firefox oder Safari)
• vielleicht auch weitere Programme oder Apps
Was du genau brauchst, steht im Programm der Veranstaltung oder wird dir vor Beginn per E-Mail mitgeteilt.
Du bist selbst dafür verantwortlich, dass du die technischen Voraussetzungen erfüllst.
Das heißt: Du musst selbst dafür sorgen, dass dein Internet, dein Computer und deine Programme funktionieren.
Wenn du die nötige Technik nicht hast oder es bei dir technische Probleme gibt, für die VDE nicht verantwortlich ist, musst du trotzdem die Teilnahmegebühr bezahlen.
2.4. Wenn du online an einer Veranstaltung teilnimmst (z. B. bei einem Online-Seminar), dann kannst du das nur zum festgelegten Termin und zur angegebenen Uhrzeit tun.
Die Veranstaltung findet live statt.
Wichtig:
In der Regel kannst du die Veranstaltung nicht später anschauen.
Es gibt meistens keine Aufzeichnung.
3. Änderungen im Veranstaltungsverlauf
3.1. VDE darf Änderungen an der Veranstaltung vornehmen, wenn sich dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändert.
Das bedeutet zum Beispiel:
Ein angekündigter Vortragender kann durch eine andere Person ersetzt werden.
Der Ablauf kann geändert werden
Einzelne Vorträge können geändert, ersetzt oder gestrichen werden.
Auch der Veranstaltungsort kann geändert werden – wenn das für die Teilnehmenden zumutbar ist.
Wichtig:
Solche Änderungen sind erlaubt und geben dir kein Recht, weniger Teilnahmegebühr zu zahlen.
3.2. VDE darf entscheiden, ob eine Veranstaltung als Online-Veranstaltung oder als Mischung aus Online und vor Ort (hybrid) stattfindet.
Diese Entscheidung trifft VDE nach bestem Wissen und Gewissen.
Das kann passieren, wenn es Gründe gibt, die VDE nicht beeinflussen kann – zum Beispiel: Wetter, Krankheit, technische Probleme oder gesetzliche Vorgaben.
Wenn sich die Veranstaltungsform ändert (z. B. von vor Ort zu online), kannst du nicht kostenlos stornieren.
Aber: Wenn die Online-Veranstaltung günstiger ist als die Veranstaltung vor Ort, bekommst du den Unterschied im Preis zurück.
3.3. VDE darf vor einer Veranstaltung Hygiene-Regeln festlegen.
Das kann zum Beispiel nötig sein, weil der Veranstaltungsort (z. B. ein Hotel oder ein Kongresszentrum) bestimmte Regeln vorgibt.
Außerdem gelten die Gesetze und Regeln des Bundeslandes, in dem die Veranstaltung stattfindet – so, wie sie am Tag der Veranstaltung gültig sind.
VDE informiert dich rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung – zum Beispiel per E-Mail – welche Hygiene-Regeln du beachten musst.
4. Teilnahmegebühr, Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung
4.1. Wenn eine Veranstaltung Geld kostet, müssen die Teilnehmenden die Teilnahmegebühr bezahlen.
Wie viel die Teilnahme kostet, steht im Programm der Veranstaltung.
Wichtig: Wenn nichts anderes im Programm steht, gilt:
• Der Preis ist pro Person
• Der Preis gilt pro Veranstaltungstermin
• Zur Teilnahmegebühr kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer dazu.
4.2. Du musst die Teilnahmegebühr im Voraus bezahlen – und zwar über die Zahlungsmöglichkeiten, die für die Veranstaltung angeboten werden.
Wichtig: Du darfst kein Bargeld oder keine Schecks per Post schicken.
Wenn du das trotzdem machst und das Geld verloren geht, übernimmt VDE keine Verantwortung.
Du musst die Teilnahmegebühr spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung bezahlen. Entscheidend ist, wann das Geld bei VDE ankommt – nicht, wann du es überweist.
4.3. Wenn du die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig bezahlst, gerätst du in Zahlungsverzug.
Dann darf VDE Zinsen verlangen – also zusätzliches Geld, weil du zu spät gezahlt hast.
Die Höhe der Zinsen beträgt 5 Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz (laut § 247 BGB) – pro Jahr.
Wichtig: Wenn VDE durch die verspätete Zahlung mehr Schaden hat, darf VDE auch mehr verlangen.
Wenn du beweisen kannst, dass der Schaden kleiner war, musst du weniger zahlen.
4.4. Wenn du die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig bezahlst, also vor Beginn der Veranstaltung, darfst du nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
Du hast in diesem Fall kein Recht auf Teilnahme, auch wenn du dich angemeldet hast.
4.5. Du darfst eine Rechnung von VDE nur dann mit einer eigenen Forderung verrechnen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Das ist nur erlaubt, wenn:
• ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht
oder
• deine Gegenforderung wurde gerichtlich bestätigt
• VDE hat deine Forderung nicht bestritten
• VDE hat deine Forderung anerkannt
• deine Forderung steht in einem engen Zusammenhang mit der Forderung von VDE (z. B. beide betreffen dieselbe Veranstaltung).
4.6. Wenn nichts anderes ausdrücklich extra vereinbart wurde, gilt:
Du kannst nicht nur einen Teil der Veranstaltung buchen und dafür weniger bezahlen.
Du kannst die Teilnahme nicht auf mehrere Personen aufteilen – also z. B. nicht: eine Person vormittags, eine andere nachmittags.
4.7. Wenn du ein Widerrufsrecht hast (also den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen darfst) und du möchtest, dass VDE schon vor Ablauf dieser Frist mit der Leistung beginnt, dann gilt:
Wenn du später vom Vertrag zurücktrittst, musst du VDE einen Teil der Kosten bezahlen – nämlich für das, was VDE bis zu deinem Widerruf schon geleistet hat.
Der Betrag richtet sich danach, wie viel von der gesamten Leistung VDE bis zu diesem Zeitpunkt schon erbracht hat.
5. Widerrufsrecht für Verbraucher*innen
5.1. Wenn du Verbraucher oder Verbraucherin bist (also etwas nicht für dein Geschäft oder deinen Beruf buchst), hast du das Recht, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen – also rückgängig zu machen.
Du musst dafür keinen Grund angeben.
Ausnahme: In bestimmten Fällen (z. B. bei kurzfristigen Veranstaltungen) gilt dieses Recht nicht. Das steht in § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB.
Widerrufsbelehrung
Du hast das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen – also zu sagen: „Ich mache nicht mit.“ Du musst keinen Grund angeben.
Die 14-Tage-Frist beginnt an dem Tag, an dem du den Vertrag abgeschlossen hast.
Wenn du den Vertrag widerrufen möchtest, musst du uns klar und deutlich Bescheid geben. Das geht zum Beispiel per E-Mail, per Brief oder auch am Telefon.
Du musst sagen, dass du den Vertrag widerrufen willst.
Du musst den Widerruf direkt an
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main
Tel: +49 69 6308-313
E-Mail: vde-conferences@vde.com
richten. Das heißt: Du musst VDE Bescheid geben, wenn du den Vertrag widerrufen willst.
Dafür kannst du ein Widerrufsformular benutzen. Das Formular ist eine Hilfe, aber nicht vorgeschrieben. Du kannst den Widerruf auch frei formulieren – wichtig ist nur, dass er klar und eindeutig ist.
Damit du die Widerrufsfrist einhältst, reicht es, wenn du deine Widerrufserklärung rechtzeitig abschickst – also vor Ablauf der 14 Tage. Es ist nicht nötig, dass VDE den Widerruf schon erhalten hat – wichtig ist nur, dass du ihn vor Fristende absendest.
Folgen des Widerrufs
Wenn du den Vertrag widerrufst, bekommst du dein Geld zurück – also alle Zahlungen, die du an VDE gemacht hast, einschließlich der Lieferkosten.
Ausnahme:
Wenn du eine besondere Lieferart gewählt hast, die teurer war als die normale Standardlieferung, bekommst du diese Zusatzkosten nicht zurück.
VDE zahlt dir das Geld schnell zurück, spätestens 14 Tage, nachdem dein Widerruf bei VDE angekommen ist.
VDE benutzt für die Rückzahlung das gleiche Zahlungsmittel, das du bei der Bezahlung verwendet hast – außer, du hast mit VDE etwas anderes vereinbart.
Du musst für die Rückzahlung keine Gebühren zahlen.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Dein Widerrufsrecht (also das Recht, vom Vertrag zurückzutreten) erlischt früher,
wenn du ausdrücklich möchtest, dass VDE sofort mit der Leistung beginnt und der Vertrag vollständig erfüllt wurde – also alles erledigt ist – bevor du dein Widerrufsrecht genutzt hast. Wenn du nur an einem Teil der Veranstaltung teilgenommen hast, musst du VDE dafür einen angemessenen Betrag zahlen – wie in Ziffer 4.7 beschrieben.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag über die Teilnahme an einer VDE Veranstaltung widerrufen möchten, füllen Sie dieses Formular aus und Sie es uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Vertragsabschluss zu.
An: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. , Merianstr. 28, 63069 Offenbach am Main, E-Mail: vde-conferences@vde.com
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an folgender Veranstaltung.
Datum des Vertragsschlusses:
Titel der Veranstaltung:
Name Verbraucher*in
Anschrift Verbraucher*in
Datum des Widerrufs Unterschrift Vebraucher*in
6. Absage der Veranstaltung durch VDE
6.1. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch zu auf bestimmte Referenten oder Orte (d.h. wer die Veranstaltung leitet oder wo sie stattfindet). Der VDE darf das (auch kurzfristig) ändern, wenn dies für die Teilnehmenden zumutbar ist.
6.2. Der VDE darf eine Veranstaltung bis 7 Tage vor Beginn absagen, wenn sich nicht genug Personen angemeldet haben.
In der Beschreibung der Veranstaltung steht, wie viele Teilnehmende mindestens nötig sind. Bitte beachten Sie das, wenn Sie Ihre Reise oder Unterkunft buchen. Es kann sein, dass die Veranstaltung nicht stattfindet.
6.3. Der VDE darf eine Veranstaltung verschieben oder absagen, wenn es dafür wichtige Gründe gibt, die der VDE nicht selbst verschuldet hat. Das kann zum Beispiel sein:
• Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen)
• Behördliche Anordnungen (z. B. wegen einer Pandemie)
• Krankheit des Referenten, wenn kein Ersatz gefunden werden kann.
In solchen Fällen haftet der VDE nur, wenn er etwas absichtlich oder grob fahrlässig falsch gemacht hat.
6.4. Wenn der VDE die Veranstaltung absagt oder sie nicht stattfinden kann, bekommen die Teilnehmenden das ganze Geld für die Veranstaltung zurück.
Weitere Kosten, zum Beispiel für Reise oder Übernachtung, werden nicht ersetzt – außer, der VDE hat die Gründe für die Absage absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
7. Rücktritt durch Teilnehmenden
7.1. Teilnehmende dürfen sich jederzeit abmelden, auch ohne einen Grund zu nennen.
Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen – zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Wichtig ist: Die Abmeldung gilt nur, wenn sie rechtzeitig beim VDE ankommt.
7.2. Wenn Sie sich spätestens 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung abmelden, müssen Sie keine Gebühren bezahlen.
Haben Sie schon Geld für die Teilnahme bezahlt, bekommen Sie den vollen Betrag zurück.
7.3. Wenn du dich spätestens 50 Tage vor Beginn der Veranstaltung abmeldest, musst du 25 % der Teilnahmegebühr bezahlen.
Wenn du dich später abmeldest, nicht zur Veranstaltung kommst oder früher gehst, musst du die volle Teilnahmegebühr (100 %) bezahlen.
Wenn du die Veranstaltung umbuchst, gilt das wie eine Abmeldung.
7.4. Dein gesetzliches Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
7.5. Wenn du nicht an der Veranstaltung teilnehmen kannst, darfst du eine andere Person als Ersatz schicken. Diese Person nimmt dann an deiner Stelle teil.
Aber: Du darfst die Veranstaltung nicht auf mehrere Personen aufteilen. Nur eine Person darf teilnehmen – von Anfang bis Ende.
8. Bild-, Ton- und Medienaufzeichnungen
8.1. Der VDE darf bei der Veranstaltung Fotos, Videos oder andere Aufnahmen machen oder machen lassen. Er ist aber nicht verpflichtet, das zu tun.
8.2. Diese Aufnahmen können später veröffentlicht werden – zum Beispiel auf der Webseiten, in Publikationen, auf Social Media oder in der Presse.
8.3. Wenn du nicht möchtest, dass du auf Fotos oder Videos zu sehen bist, sag das bitte der verantwortlichen Person bei der Veranstaltung.
8.4. Mehr Informationen zum Datenschutz (nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) findest du in den Hinweisen, die bei der Veranstaltung eingesehen werden können.
9. Urheberrechte
9.1. Die Unterlagen und Materialien, die du bei der Veranstaltung bekommst, sind urheberrechtlich geschützt. Das heißt: Sie gehören rechtlich dem VDE oder Dritten.
Du darfst diese Unterlagen nicht kopieren, weitergeben oder anders verwenden, außer, du hast vorher eine schriftliche Erlaubnis vom VDE bekommen – zum Beispiel per Brief oder E-Mail.
9.2. Du darfst die Logos, Marken oder Namen des VDE oder von anderen Unternehmen der VDE Gruppe oder VDE Bezirksvereinen nicht einfach verwenden.
Wenn du sie benutzen möchtest – zum Beispiel für Werbung, Drucksachen oder im Internet – brauchst du vorher eine klare schriftliche Erlaubnis vom VDE. Das kann ein Brief oder eine E-Mail sein.
9.3. Wenn du bei der Veranstaltung Beiträge einreichst oder etwas erarbeitest, darf der VDE diese Inhalte veröffentlichen – zum Beispiel auf der Webseite, in Publikationen, auf Social Media oder in der Presse. Das dient dazu, die Veranstaltung zu bewerben und darüber zu informieren.
10. Haftung
10.1. VDE übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die Unterlagen oder die Inhalte der Veranstaltung immer aktuell, richtig oder vollständig sind. Auch für das, was die Referentinnen oder Referenten sagen oder tun, übernimmt der VDE keine Haftung.
10.2. Wenn der VDE, seine Mitarbeitenden oder andere beauftragte Personen oder Firmen absichtlich oder grob fahrlässig gegen Regeln oder Pflichten verstoßen, und dir dadurch ein Schaden entsteht, dann haftet der VDE nach den gesetzlichen Regeln.
10.3. Wenn der VDE oder seine Mitarbeitenden oder andere beauftragte Personen oder Firmen nur leicht fahrlässig handeln und dabei eine Pflicht verletzen, dann bekommst du normalerweise keinen Schadensersatz. Außer: Es geht um eine wichtige Pflicht, die für den Vertrag besonders wichtig ist – also eine Pflicht, auf die du vertrauen darfst, weil ohne sie der Vertrag nicht richtig funktionieren würde. In diesem Fall haftet der VDE aber nur für Schäden, die beim Vertragsabschluss vorhersehbar und typisch waren.
10.4. Die vorgenannten Regeln zur eingeschränkten Haftung gelten nicht, wenn:
• der VDE einen Mangel absichtlich verschwiegen hat,
• es um eine Garantie für bestimmte Eigenschaften geht,
• das Produkthaftungsgesetz greift,
• oder wenn durch ein Verschulden des VDE dein Leben, dein Körper oder deine Gesundheit verletzt wurden.
In diesen Fällen haftet der VDE voll nach den gesetzlichen Regelungen.
10.5. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
10.6. Die vorstehenden Regelungen gelten in gleicher Weise für die persönliche Haftung der gesetz-lichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des VDE.
10.7. Die Teilnehmenden haben dem VDE etwaige Schäden, für die der VDE haften soll, unverzüglich in Textform anzeigen.
10.8. Eine gesamtschuldnerische Haftung des VDE e.V. und seinen verbundenen Unternehmen bzw. seinen regionalen Gliederungen ist ausgeschlossen.
11. Werbe- und Verkaufsaktivitäten, Sponsoring
11.1. Am Ort der Veranstaltung und auf dem dazugehörigen Gelände darfst du keine Werbung machen, nichts verkaufen und keine Dienstleistungen anbieten – außer, du hast vorher eine schriftliche Erlaubnis vom VDE bekommen. Das kann ein Brief oder eine E-Mail sein.
11.2. Wenn du die Veranstaltung (zusätzlich zu der Teilnahmegebühr) finanziell unterstützt oder Sachmittel bereitstellst, und das vorher gesondert mit dem VDE vereinbart wurde, darfst du dich als Sponsor der Veranstaltung bezeichnen. Was genau erlaubt ist, steht in der gesonderten Vereinbarung zwischen dir und dem VDE.
12. Compliance
12.1. Du verpflichtest dich, bei der Veranstaltung alle geltenden Gesetze einzuhalten.
Das gilt besonders für:
• den fairen Wettbewerb
• den Schutz von geistigem Eigentum (z. B. Texte, Bilder, Ideen)
• und die Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmenden.
Das heißt: Du sollst respektvoll mit anderen umgehen und nichts tun, was gegen das Gesetz verstößt.
13. Datenschutzhinweise
13.1. Damit die Veranstaltung gut vorbereitet und durchgeführt werden kann, werden deine persönlichen Daten verarbeitet – zum Beispiel dein Name oder deine Kontaktdaten.
Das passiert nach den geltenden Datenschutzgesetzen.
Die Daten werden auch so lange gespeichert, wie es die Handels- und Steuergesetze vorschreiben.
Mehr Informationen zum Datenschutz und zu deinen Rechten findest du in unseren allgemeinen Datenschutzinformationen (unter https://www.vde.com/de/datenschutz) und – wenn es welche gibt – in den besonderen Datenschutzhinweise zur Veranstaltung.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Mündliche Vereinbarungen gelten nur wenn sie später auch schriftlich oder per E-Mail von VDE bestätigt werden. §305b BGB bleibt unberührt.
14.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.3. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist – soweit das rechtlich erlaubt ist – ist nur das Gericht am der Sitz des VDE zuständig.
14.4. Wenn eine Regel in diesen Bedingungen ganz oder teilweise ungültig ist oder wenn eine Regel fehlt, bleiben die anderen Regeln trotzdem gültig. Anstelle der ungültigen oder fehlenden Regel gilt dann das, was das Gesetz an dieser Stelle vorgibt.
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