VDE
22.01.2018 Fachinformation

Großbritannien: Europäische Cyber-Sicherheit trotz Brexit

Als Noch-Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 288 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (NIS-Richtlinie) in das nationale Recht verpflichtet.

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Prof. Dr. jur. Dennis-Kenji Kipker

Dass die britische Regierung dieser primärrechtlichen Verpflichtung aus dem EU-Recht daher zunächst nachkommt und trotz des bevorstehenden Austritts aus der Europäischen Union entsprechende Entwürfe zur Umsetzung der NIS-Richtlinie vorgelegt hat, ist deshalb wenig überraschend. Weitaus interessanter ist jedoch, dass ebenfalls die Ankündigung ergangen ist, die EU Cybersecurity-Regelungen über das Datum des Austritts hinaus – also nach März 2019 – weiterhin anwenden zu wollen. Diese politische Entwicklung macht deutlich, dass:

  • funktionierende Cyber Security ein erhebliches Element für das Funktionieren des gemeinsamen europäischen Binnenmarkts ist,
  • dass IT-Sicherheitsvorfälle an den Landesgrenzen keinen Halt machen 
  • dass deshalb grenzüberschreitende Lösungen für den effektiven Umgang mit ihnen gefunden werden müssen.