Dass die britische Regierung dieser primärrechtlichen Verpflichtung aus dem EU-Recht daher zunächst nachkommt und trotz des bevorstehenden Austritts aus der Europäischen Union entsprechende Entwürfe zur Umsetzung der NIS-Richtlinie vorgelegt hat, ist deshalb wenig überraschend. Weitaus interessanter ist jedoch, dass ebenfalls die Ankündigung ergangen ist, die EU Cybersecurity-Regelungen über das Datum des Austritts hinaus – also nach März 2019 – weiterhin anwenden zu wollen. Diese politische Entwicklung macht deutlich, dass:
- funktionierende Cyber Security ein erhebliches Element für das Funktionieren des gemeinsamen europäischen Binnenmarkts ist,
- dass IT-Sicherheitsvorfälle an den Landesgrenzen keinen Halt machen
- dass deshalb grenzüberschreitende Lösungen für den effektiven Umgang mit ihnen gefunden werden müssen.