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VDE
22.01.2018 Fachinformation

Umsetzung der EU NIS-Richtlinie in nationales Recht erfolgt

Das Bundesinnnministerium hatte bereits im Dezember 2016 einen Entwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (NIS-Richtlinie) vorgelegt.

Kontakt
Prof. Dr. jur. Dennis-Kenji Kipker

Legal Advisor
IT-Sicherheits- und Datenschutzrecht

CERT@VDE & Cybersecurity


Tel. +49 151 40223163
dennis-kenji.kipker@vde.com

Dieses Umsetzungsgesetz zur NIS-Richtlinie wurde daraufhin in seiner finalen Fassung am 27. April 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die bisherige Rechtslage, vor allem geregelt durch das IT-Sicherheitsgesetz, ändert sich durch das Umsetzungsgesetz jedoch nicht in einem erheblichen Maße, wie teils befürchtet. Wesentliche Änderungen durch das Umsetzungsgesetz betreffen vorrangig die Einräumung weiterer Rechte für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), unter anderem beim Einsatz von Mobile Incident Response Teams (MIRTs) sowie neue Verpflichtungen für die Betreiber digitaler Dienste wie  Online-Marktplätze oder Cloud Computing-Dienste.