Dieses Umsetzungsgesetz zur NIS-Richtlinie wurde daraufhin in seiner finalen Fassung am 27. April 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die bisherige Rechtslage, vor allem geregelt durch das IT-Sicherheitsgesetz, ändert sich durch das Umsetzungsgesetz jedoch nicht in einem erheblichen Maße, wie teils befürchtet. Wesentliche Änderungen durch das Umsetzungsgesetz betreffen vorrangig die Einräumung weiterer Rechte für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), unter anderem beim Einsatz von Mobile Incident Response Teams (MIRTs) sowie neue Verpflichtungen für die Betreiber digitaler Dienste wie Online-Marktplätze oder Cloud Computing-Dienste.
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